Ab dem 1. Januar 2021 gelten neue Vorschriften bei den Überrollstrukturen. Obwohl diese bereits als NSK-Mitteilungen kommuniziert worden sind, möchten wir sie an dieser Stelle nochmals abdrucken.
Bis zum 1. Januar 2021 ist zwar noch etwas Zeit. Und in unserem jüngsten Magazin haben wir in der Heftmitte wie üblich die NSK-Mitteilungen veröffentlicht. Dennoch möchten wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf eine wichtige Änderung eingehen.
Diese betrifft die Verwendung von Überrollstrukturen. Dort steht geschrieben, dass aufgrund der von der FIA veröffentlichten Änderungen des Art. 253.8 – Überrollstruktren, Anhang J FIA – für sämtliche Fahrzeuge mit Homologationsbeginn ab dem 01.01.2021 sowie für nicht homologierte Fahrzeuge mit Neuausstellung eines Wagenpasses ab dem 01.01.2021 eine von der FIA homologierte oder von einer ASN zertifizierte Überrollstruktur vorgeschrieben sind.
Der genaue Wortlaut ist unten als PDF nochmals angehängt.