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27.05.2025 Geschäftsstelle: Öffnungszeiten Auffahrt

Die Geschäftsstelle von Auto Sport Schweiz wird in den kommenden Tagen wie folgt zu erreichen sein:

Mittwoch, 28.05.2025, bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 29.05.2025, geschlossen
Freitag, 30.05.2025, geschlossen

Ab Montag, 02.06.2025 stehen wir Ihnen zu den üblichen Büroöffnungszeiten jederzeit gerne wieder zur Verfügung.

Auto Sport Schweiz

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26.05.2025 Dopingsperre gegen ehemaligen Europameister
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Das unabhängige Schweizer Sportgericht hat den ehemaligen Dragster-Europameister Urs Erbacher wegen Besitz und versuchter Anwendung der verbotenen Substanz Prasteron (DHEA) für vier Jahre gesperrt.

Im Rahmen einer Postkontrolle wurde eine an Urs Erbacher adressierte Sendung mit 180 Kapseln Prasteron (DHEA) vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, verfügte Swiss Sport Integrity die kostenpflichtige Vernichtung dieses Produkts. Im Rahmen des Disziplinarverfahrens informierte SSI den Sportler darüber, dass der Besitz und die versuchte Anwendung der verbotenen Substanz DHEA einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen.

Das Schweizer Sportgericht (SSG) kam im Verfahren zum Schluss, dass die angeschuldigte Person aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Autorennsport Kenntnis von den Anti-Doping-Bestimmungen hatte und sich bei der Bestellung des Produkts bewusst war, dass es sich bei DHEA um eine verbotene Substanz gemäss Dopingliste handelt. In der Folge erklärt das SSG den ehemaligen Dragster-Europameister für schuldig, vorsätzlich gegen das Doping-Statut verstossen zu haben und verurteilt ihn wegen Besitz und versuchter Anwendung einer Dopingsubstanz zu einer Sperre von vier Jahren. Die Sperre gilt seit dem 1. Mai 2025 und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zudem werden dem Verurteilten die Verfahrenskosten von 1000 Franken auferlegt.

Erbacher hat gegen den Entscheid Berufung eingelegt. Das Verfahren geht nun an den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne, französisch «Tribunal arbitral du sport» (TAS). Das Urteil ist daher (Stand heute) noch nicht rechtskräftig.

Swiss Sport Integrity und Auto Sport Schweiz erinnern bei dieser Gelegenheit alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass nicht nur eine positive Probe einen Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen darstellt. Im Doping-Statut von Swiss Olympic sind elf Tatbestände aufgelistet, welche die Definition von «Doping» darstellen und sanktioniert werden können.

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02.05.2025 Vierjährige Sperre für Slalom- und Bergrennfahrer wegen Dopings
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Das unabhängige Schweizer Sportgericht hat Joël Werthmüller wegen Besitz und Anwendung der Dopingsubstanzen Oxandrolon und Testosteron für vier Jahre gesperrt und zu einer Geldzahlung verurteilt.

Durch ein Verfahren der Strafverfolgungsbehörden gegen eine Drittperson erhielt Swiss Sport Integrity konkrete Hinweise auf einen Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen durch den 32-jährigen Joël Werthmüller (NAT Liz. 5251). Swiss Sport Integrity informierte den Athleten darüber, dass der Besitz und die Anwendung der verbotenen Substanzen Oxandrolon und Testosteron einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen und beantragte die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens bei der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK).

Im Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht (SSG, ehemals DK) bestritt Werthmüller sowohl den Besitz als auch die Anwendung der Dopingsubstanzen. Das SSG kam jedoch zum Schluss, dass mittels Chatverläufe ausreichend Beweise für einen Verstoss gegen das Doping-Statut durch den Hobby-Rennfahrer vorliegen. Das SSG sprach in der Folge eine vierjährige Sperre gegen den Automobilsportler aus. Die Sperre gilt seit dem 14. April 2025 und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Der Verurteilte hat zudem die Verfahrenskosten von 750 Franken zu tragen.

Swiss Sport Integrity und Auto Sport Schweiz erinnern alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass nicht nur eine positive Probe einen Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen darstellt. Im Doping-Statut von Swiss Olympic sind elf Tatbestände aufgelistet, welche die Definition von «Doping» darstellen und sanktioniert werden können.

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30.04.2025 1. Mai 2025 – Geschäftsstelle geschlossen

Am kommenden Donnerstag, 01. Mai 2025 (Tag der Arbeit), bleibt die Geschäftsstelle von Auto Sport Schweiz geschlossen.

Ab Freitag, 02.05.2025 stehen wir Ihnen zu den gewohnten Büroöffnungszeiten gerne wieder zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Auto Sport Schweiz

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16.04.2025 Geschäftsstelle: Öffnungszeiten über Ostern
Ostern Motorsport Schweiz | Auto Sport Schweiz

Über die Ostertage ist die Geschäftsstelle von Auto Sport Schweiz wie folgt zu erreichen:

Donnerstag, 17.04.2025, bis 15.00 Uhr
Freitag, 18.04.2025, geschlossen
Montag, 21.04.2025, geschlossen

Ab Dienstag, 22.04.2025 stehen wir Ihnen zu den üblichen Büroöffnungszeiten gerne jederzeit wieder zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Ostern und erholsame Tage!

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