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Latest News

20.12.2024 Öffnungszeiten Feiertage 2024
Weihnachten Motorsport Schweiz | Auto Sport Schweiz

Die Geschäftsstelle von Auto Sport Schweiz wird in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen sein. Sie können uns wie folgt vor und nach den Festtagen erreichen:

Freitag, 20.12.2024, bis 15.00 Uhr offen

Montag, 23.12.2024 bis und mit Freitag, 03.01.2025 geschlossen

Montag, 06.01.2025 ab 09.00 Uhr offen

Danach stehen wir Ihnen zu den üblichen Büroöffnungszeiten gerne wieder zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2025!

Auto Sport Schweiz

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14.12.2024 Frohe Weihnachten mit dem neuen Magazin
Magazin 04 2024 Motorsport Schweiz | Auto Sport Schweiz
Schon bald in ihrem Briefkasten: das neue ASS-Magazin

Vier Mal im Jahr erscheint das Verbandsmagazin von Auto Sport Schweiz. In der neusten Ausgabe schauen wir zurück auf die Schweizer Rallye-Meisterschaft und stellen Ihnen den neuen Champion vor.

In der Schweizer Rallye-Meisterschaft mangelte es vor dem Saisonfinale nicht an Spannung. Das führende Duo Michaël Burri/Gaëtan Aubry und deren Verfolger Mike Coppens/Christophe Roux waren durch lediglich einen Punkt getrennt. So war klar: Wer bei der Rallye du Valais vor dem anderen ins Ziel kommt, ist Schweizer Meister. Und diesen stellen wir Ihnen im neuen Magazin vor. Und glauben Sie uns: Seine Geschichte geht unter die Haut…

«Endlich Medaillen!» lautete der Tenor für die Schweizer Racer bei den FIA Motorsport Games. Im dritten Anlauf (nach Rom 2019 und Marseille 2022) hat es in Valencia mit Edelmetall geklappt. Wer wie abgeschnitten hat und worum es sich bei den «Olympischen Spielen des Motorsports» handelt, erfahren Sie ebenfalls in der Dezember-Ausgabe.

Wir wünschen Ihnen viel Spass bei der Lektüre!!!

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11.12.2024 Die Disziplinarkommission hat entschieden
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Am Mittwoch, 4. Dezember 2024, hat die Disziplinarkommission (DK) von Auto Sport Schweiz den Fall «Heilig vs. Studer», der sich bei der Kappelen Trophy in Lyss zugetragen hat, untersucht und im Anschluss daran das Urteil gefällt.

Am 15. Juni 2024 hat bei der Kappelen Trophy auf der Kartbahn Lyss der Privatbewerber Richi Heilig gem. Art. 9.15 des Internationalen Sportgesetzes (ISG) bzw. des Nationalen Sportreglements (NSR) den ebenfalls als Privatbewerber tätigen Marc Studer verbal beleidigt, bedroht und diesen mutmasslich körperlich angegriffen.

Die geschädigte Person hat eine Anzeige wegen Körperverletzung/Beleidigung bei der Kantonspolizei Bern deponiert. Zu dieser Anzeige hat Herr Heilig schriftlich Stellung genommen und diese Stellungnahme auch Auto Sport Schweiz zukommen lassen. Basierend auf dieser Ausgangslage hat die Nationale Sportkommission (NSK) entschieden, diese Angelegenheit an die DK zur Beurteilung weiterzuleiten. In Anwendung der gültigen Reglemente wurde demnach ein entsprechendes Verfahren bei der DK eingeleitet.

Im Rahmen der Befragungen wurden die durch R. Heilig ausgesprochenen Beleidigungen und Bedrohungen, wie bereits seinerseits schriftlich festgehalten, bestätigt. Bezüglich der mutmasslichen Tätlichkeiten stand Aussage gegen Aussage und mangels Zeugen konnte die DK hier keine Tätlichkeiten der Parteien rechtsgenüglich nachweisen. Nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» (im Zweifel für den Angeklagten) sah die DK davon ab, die mutmasslichen und nicht rechtsgenüglich nachgewiesenen Tätlichkeiten in die Entscheidfindung einzubeziehen.

Die DK hat nach den erfolgten Befragungen vom Mittwoch, 4. Dezember 2024, den Fall eingehend beraten und folgende Punkte hervorgehoben:

  • Dem Ansehen des Motorsports wurde mit dem Verhalten geschadet.
  • Die mündlich und schriftlich behaupteten Tätlichkeiten der Partei Studer können nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden.
  • Es ist klar, dass die von Herr Heilig gemachten und von ihm zugegebenen verbalen Beleidigungen gegenüber Herr Studer nicht korrekt waren.
  • Es gibt keine Rechtfertigung für dieses Vergehen.
  • Es wird festgestellt, dass es sich um einen Verstoss gemäss ISG Art. 12.2.1.k handelt.
  • Das Vergehen wird als mittelschwer eingestuft.

In Anwendung der gültigen Reglemente hat die DK folgendes Urteil beschlossen:

1. Busse gegen R. Heilig in Höhe von CHF 500.-

2. Die Kosten des Verfahrens werden auf CHF 800.00 (exkl. MWSt) festgelegt und vollständig dem R. Heilig auferlegt.

Die ausgesprochene Busse kommt wie immer in solchen Fällen vollumfänglich der Nachwuchsförderung von Auto Sport Schweiz zu Gute.

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03.12.2024 Rangliste Sportabzeichen 2024 online!

Die aktuelle Ranglisten der Sportabzeichenpunkte wurden von Auto Sport Schweiz veröffentlicht.

Per Ende November wurden die letzten Resultate zur Verteilung der Sportabzeichenpunkte eingereicht und die Ranglisten konnten somit erstellt und veröffentlicht werden. Die neuen Ranglisten können hier eingesehen werden.

Die Sportabzeichen wurden ebenfalls per Ende November an alle Gewinner versendet.

Das Sportabzeichen dient dazu, die Leistungen der Schweizer Automobilsportler im Rahmen der verschiedenen Wettbewerbe im In- und Ausland auszuzeichnen. Für die Reglementierung und insbesondere die Abgabeskala ist die Nationale Sportkommission (NSK) von Auto Sport Schweiz zuständig.

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27.11.2024 Auto Sport Schweiz spricht Verwarnung aus
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Beim Bergrennen in Oberhallau 2024 kam es zwischen zwei Inhabern eines Presseausweises und Streckenkommissaren sowie Vertretern der Rennleitung/Streckensicherung zu Vorfällen. Der Verband hat die beiden Beschuldigten nach Einreichen einer Stellungnahme nun verwarnt.

Auto Sport Schweiz hat gegenüber Bernhard und Joshua Braegger eine Verwarnung ausgesprochen. Der Grund: Bei Auto Sport Schweiz wurde mittels Schreiben vom 20. September 2024 von den verantwortlichen Vertretern der Rennleitung in Oberhallau eine Beschwerde eingereicht, dass es anlässlich der Veranstaltung «Bergrennen Oberhallau» zu Vorfällen zwischen den Braeggers und Streckenkommissaren sowie Vertretern der Rennleitung/Streckensicherung gekommen sei.

Die Beschuldigten reichten daraufhin eine entsprechende Stellungnahme ihrerseits ein. Nach deren Prüfung durch den Präsidenten der Disziplinarkommission (DK) kam dieser zum Schluss, auf die Durchführung einer Befragung respektive eine Vorladung zu verzichten. Stattdessen hat der Vorsitzende der DK in Anwendung von Artikel 2 der Bestimmungen des Nationalen Sportreglementes (NSR) eine Verwarnung (ohne Bussgeld, ohne Sperre, ohne Lizenzentzug) erteilt. Sollte es zu einem Wiederholungsfall kommen, wird die DK einschreiten.

Mit der Veröffentlichung dieses «Falles» möchte Auto Sport Schweiz einmal mehr dringend darauf hinweisen, dass sämtliche Beteiligten im Automobil- und Kartrennsport und insbesondere Lizenzinhaber (sinngemäss gilt auch ein Presseausweis als Lizenz) die gültigen Reglemente der FIA (respektive ASS) kennen und sich daran halten müssen. Die Einhaltung von Vorschriften und Anweisungen von Offiziellen ist die Grundlage einer funktionieren Koexistenz auf und neben der Rennstrecke respektive innerhalb einer Veranstaltung.

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