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02.10.2025 Media-Weste und -Ausweis eingezogen
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Angebrachtes Verhalten und ein anständiges Miteinander sind in vielen Lebenssituationen das A und O. Wer sich nicht an Regeln hält, muss damit rechnen, dass er dafür (früher oder später) eine Quittung erhält. Beim Bergrennen Gurnigel ist der Inhaber der Media-Weste #186, Jean-Yves Gaudin, gegenüber Offiziellen dermassen negativ aufgefallen, dass er nach mehrfachen Aufforderungen, sich an die Regeln des Veranstalters zu halten, noch auf Platz von der Polizei abgeführt werden musste.

Der Verband Auto Sport Schweiz wurde im Nachgang des Rennens vom Streckenchef am Gurnigel über diesen Vorfall informiert und hat diesen an die Disziplinarkommission weitergeleitet. Diese hat aufgrund diverser Verletzungen des Internationalen Sportgesetztes (ISG) folgenden Entscheid gefällt:

Dem Fotografen mit der Lizenznummer #186 werden Media-Weste und -Ausweis per sofort entzogen. Er verliert damit seine Akkreditierung seitens von Auto Sport Schweiz (bis 31. Dezember 2029). Auf eine Geldstrafe wird verzichtet. Die Kosten für das Verwaltungsverfahren werden von Auto Sport Schweiz übernommen.

Gegen diesen Entscheid kann der Betroffene gemäss den Rechtsmittelhinweisen und gegen Zahlung einer Gebühr von CHF 4500.- beim ordentlichen Berufungsgericht von Auto Sport Schweiz Berufung einlegen.

Bei dieser Gelegenheit möchte der Verband nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass sämtliche Beteiligten im Automobil- und Kartrennsport und insbesondere Lizenzinhaber (sinngemäss gilt auch ein Presseausweis als Lizenz) die gültigen Reglemente der FIA (respektive ASS) kennen und sich daran halten müssen. Die Einhaltung von Vorschriften und Anweisungen von Offiziellen ist die Grundlage einer funktionieren Koexistenz auf und neben der Rennstrecke respektive innerhalb einer Veranstaltung.

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19.09.2025 Neues ASS-Magazin – schon bald in Ihrem Briefkasten
Magazin September 2025 Motorsport Schweiz | Auto Sport Schweiz
Christian Merli stellt sich im ASS-Magazin den Fragen der Schweizer Kollegen

In diesen Tagen erscheint das neue Magazin von Auto Sport Schweiz. Diesmal mit einer Titelstory rund um Berg-Europameister Christian Merli.

Einmal im Jahr tritt Berg-Europameister Christian Merli gegen die Schweizer Konkurrenz beim Bergrennen in Les Rangiers an. Diesmal hat er sich sogar Zeit genommen, Fragen der Schweizer Berg-Elite zu beantworten. Daraus ist eine spannende Titelstory entstanden. Lassen Sie sich überraschen.

Doch wir haben nicht nur mit Merli gesprochen, die Herbst-Ausgabe des ASS-Magazins bietet noch weiter spannende Themen – wie etwa: Warum ist die Schweizer Ex-Rennfahrerin Natacha Gachnang heute von Kühen umgeben? Wie steht es um die Schweizer Kart-Meisterschaft? Und wieso fängt das Leben (in manchen Fällen) tatsächlich mit 66 Jahren an? So wie es Udo Jürgens einst gesungen hat…

Wir hoffen, dass Sie auch diesmal Spass an der Lektüre haben. Erhältlich ist das Magazin auch für Nicht-Lizenzierte. Bei Bedarf einfach melden – unter info@motorsport.ch

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17.09.2025 Die Disziplinarkommission hat entschieden
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Die Szene hat für mächtig Aufruhr gesorgt. Kurz nach dem Start des zweiten Laufs des Le-Mans-Cup auf dem Circuit de la Sarthe am 14. Juni 2025 kam es zu einem Unfall zwischen dem Schweizer Ferrari-Fahrer Gino-Generoso Forgione und dem Spanier Josep Mayola Comadira. Ersterer verlor danach komplett die Kontrolle und ging auf das gegnerische Auto los – mit Fäusten und Tritten!

Sein Verhalten wurde weltweit von mehr als sieben Millionen Menschen via den sozialen Medien in Form von TV-Bildern konsumiert (nebst der schriftlichen Berichterstattung). Vor Ort wurde er mit einer Busse von € 1'000.00 und zwei Strafpunkten von Seiten der Sportkommissare bestraft. Ausserdem haben die Sportkommissare angewiesen, dass der Vorfall an die Disziplinarkommission seiner ASN zur weiteren Beurteilung weitergeleitet wird.

Diese hat nun am 8. September getagt – und sich dem Fall «Forgione» angenommen. Die Disziplinarkommission nimmt zur Kenntnis, dass der Beschuldigte seit 2006 aktiv ist und sich in der Zeit bis zum Vorfall korrekt verhalten hat. Die DK hält aber auch fest, dass ein eindeutiger Vorstoss gegen Art. 12 des Internationalen Sportgesetzes (ISG) der FIA resp. Nationalen Sport Reglements (NSR) von Auto Sport Schweiz vorliegt und man dieses Verhalten nicht tolerieren kann. Sie hat deshalb folgendes Strafmass festgesetzt:

  1. Aussetzung der IT-C-Lizenz Nr. 1174 für ein Jahr und eine Bewährungsfrist hierfür von drei Jahren.
  2. Geldstrafe in Höhe von CHF 10'000.-
  3. Die Verfahrenskosten werden auf CHF 1'500.00 (ohne MwSt.) festgesetzt und gehen vollständig zu Lasten der betroffenen Person.

Die Geldstrafe kommt, wie in solchen Fällen üblich, dem Nachwuchsfonds von Auto Sport Schweiz zu Gute.

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13.08.2025 ASS-Partner Erima bietet Sonderkonditionen
Erima Motorsport Schweiz | Auto Sport Schweiz
Erima ist seit Jahren der offizielle Bekleidungspartner von Auto Sport Schweiz

Erima ist seit Jahren der offizielle Bekleidungspartner von Auto Sport Schweiz. Ob Offizielle oder Athleten (wie beispielsweise bei den FIA Motorsport Games) – wenn es um funktionale Bekleidung geht, setzt der Verband auf Erima. Dabei ist nicht nur die grosse Auswahl ein Plus. Weil viele Bekleidungsstücke über Jahre im Sortiment bleiben, ist auch die Nachlieferung stets garantiert.

Bewerber (also Teams), die bei Auto Sport Schweiz lizenziert sind, können ebenfalls von Sonderkonditionen (mit bis zu 40% Rabatt) profitieren. Warum nicht für das eigene Team eine eigene Erima-Kollektion bestellen?

Wer davon profitieren möchte, meldet sich bei Erima! Tel: 041 743 20 50 oder Mail: info@erima.ch respektive Rene.mattmann@erima.ch

Den Erima-Katalog gibt es online unter diesem Link.

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30.07.2025 Geschäftsstelle: Öffnungszeiten 1. August

Die Geschäftsstelle von Auto Sport Schweiz wird in den kommenden Tagen wie folgt zu erreichen sein:

Donnerstag, 31.07.2025, bis 15.00 Uhr
Freitag, 01.08.2025, geschlossen

Ab Montag, 04. August 2025 stehen wir Ihnen zu den üblichen Büroöffnungszeiten jederzeit gerne wieder zur Verfügung.

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