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27.09.2024 Auto Sport Schweiz spricht zwei Verwarnungen aus
Hero NSK white b6f8b1d50533f53bc9fcb15061621846 Motorsport Schweiz | Auto Sport Schweiz

Bei der «Trofeo Elia Epifanio» wurde ein Lizenzvergehen festgestellt. Die betroffenen Parteien (Veranstalter sowie Bewerber und Pilotin) wurden in einem administrativen Verfahren für ihr Fehlverhalten verwarnt.

Im Nachgang zur «Trofeo Elia Epifanio» vom 14. September 2024 wurde das Sekretariat der NSK durch eine Drittmeldung darüber informiert, dass ein mögliches Lizenzvergehen stattgefunden hat. Nach erfolgter Prüfung der Veranstaltungsunterlagen und der vorliegenden Resultate wurde der Vorsitzende der Disziplinarkommission (DK) angerufen und über die entsprechenden Umstände informiert.

Aufgrund der Besonderheit des Falls sowie der vorliegenden Beweise und der Tatsache, dass die Veranstaltung zu keiner weiterführenden Meisterschaft zählt und in erster Linie eine Gedenkveranstaltung war, hat der Vorsitzende der DK beschlossen, auf die Durchführung einer Befragung resp. eine Vorladung zu verzichten. Das Verfahren wurde in administrativer Form durchgeführt.

Bei einer Kontrolle im Nachgang zur Veranstaltung wurde festgestellt, dass die Pilotin Chiara Bättig, Liz. IT G 1642, an diesem Event durch den Bewerber Kartbox.ch genannt war und teilgenommen hat. Sie ist in der Kategorie X30 Challenge Switzerland (Senior) gestartet und hat die Rennläufe dieser Kategorie bestritten, was den entsprechenden Ranglisten zu entnehmen ist. Für die Kategorie X30 Challenge Switzerland ist eine Lizenz mindestens der Kategorie NAT F notwendig und die Altersklasse 12 bis 14 Jahre ist zugelassen. Die Lizenz IT G, welche im Besitz von Chiara Bättig ist, berechtigt nicht zum Start in einer Seniorenkategorie, allerdings erfüllt die Pilotin die entsprechende Altersklasse von 12 bis 14 Jahren. Diese Diskrepanz zwischen Lizenzstatus und Altersklasse in den Lizenzbestimmungen kann durchaus zu Irritationen führen. Der Umstand «Lizenzstatus vs. Altersklasse» wurde bei der durchgeführten Lizenzkontrolle vom Veranstalter nicht resp. zu wenig beachtet. Eine Teilschuld ist dem Bewerber und auch der Pilotin gleichwohl nicht abzusprechen, da diese als Lizenznehmer über die Einsatzmöglichkeiten der vorliegenden Lizenz im Bild sein müssen.

Gegen den Veranstalter der «Trofeo Elia Epifanio» wurde in Anwendung von Artikel 2 der Bestimmungen des Nationalen Sportreglementes (NSR) von Auto Sport Schweiz zur Anpassung, Präzisierung und Anwendung des Internationalen Sportgesetzes der FIA eine strenge Verwarnung ausgesprochen. Es wurde anerkannt, dass der Veranstalter nicht zuletzt auch aufgrund der mangelnden Kenntnisse der Rechten und Pflichten eines Veranstalters im Bereich der Sorgfaltspflicht gegen mehrere Artikel des ISG/NSR verstossen hat.

Gegen den Bewerber «Kartbox.ch» wurde in Anwendung von Artikel 2 der Bestimmungen des Nationalen Sportreglementes (NSR) von Auto Sport Schweiz zur Anpassung, Präzisierung und Anwendung des Internationalen Sportgesetzes der FIA eine Verwarnung ausgesprochen. Es wurde anerkannt, dass nicht zuletzt auch aufgrund der mangelnden Kenntnisse der Rechten und Pflichten eines Bewerbers im Bereich der Sorgfaltspflicht gegen mehrere Punkte verstossen (ISG/NSR Art. 1.3.1, ISG/NSR Art. 9 und fortfolgend «Bewerber und Fahrer», Lizenzreglement III, Art. 1.2.1 fortfolgend bezüglich Lizenzstufe inklusive Einsatzmöglichkeiten) wurde. Dies führte unter anderem dazu, dass die Pilotin Chiara Bättig für die Teilnahme in einer Kategorie genannt wurde, für welche ihre Lizenz keine Gültigkeit aufwies, die Altersklasse hingegen schon.

Auf eine Bearbeitungsgebühr wurde in beiden Fällen verzichtet.

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