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23.11.2021 Die Disziplinarkommission hat entschieden
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Bei einem Lizenzgesuch wurde festgestellt, dass es im Bereich des medizinischen Tauglichkeitszeugnisses Unstimmigkeiten gab. Der Fall wurde nun von der Disziplinarkommission behandelt.

Bei einer Kontrolle und Nachprüfung hat das Sekretariat der Nationalen Sportkommission (NSK) von Auto Sport Schweiz (ASS) festgestellt, dass das Lizenzgesuch 2021 lautend auf Charles Riesen, Gelterfingen, im Bereich des Medizinischen Tauglichkeitszeugnisses Unstimmigkeiten aufweist.

Da es sich im Falle einer nachträglichen Abänderung eines medizinischen Tauglichkeitszeugnisses um einen Verstoss gegen das Internationale Sportgesetz resp. des Nationalen Sportreglements (u.a. Art. 12.1, Strafen) handelt, hat die Nationale Sportkommission (NSK) diese Verfehlungen an die Disziplinarkommission (DK) zur Beurteilung weitergeleitet.

Die DK wertete das Verhalten des Beschuldigten als vorsätzlichen Versuch zur rechtswidrigen Erlangung einer Lizenz. Es handle sich somit um ein betrügerisches Verhalten, welches gegen die Interessen des Automobilsports verstösst (Art. 12.1.1c ISG). Dass der Beschuldigte Einsicht zeigte und sich entschuldigte, wurde als strafmildernd betrachtet. Zum Urteil: Riesen wird bis 31.12.2022 die Lizenz national wie international verweigert. Ausserdem muss er eine Busse in Höhe von 1500.- CHF sowie die Verfahrenskosten von 1000.- CHF bezahlen.

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