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17.09.2025 Die Disziplinarkommission hat entschieden
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Die Szene hat für mächtig Aufruhr gesorgt. Kurz nach dem Start des zweiten Laufs des Le-Mans-Cup auf dem Circuit de la Sarthe am 14. Juni 2025 kam es zu einem Unfall zwischen dem Schweizer Ferrari-Fahrer Gino-Generoso Forgione und dem Spanier Josep Mayola Comadira. Ersterer verlor danach komplett die Kontrolle und ging auf das gegnerische Auto los – mit Fäusten und Tritten!

Sein Verhalten wurde weltweit von mehr als sieben Millionen Menschen via den sozialen Medien in Form von TV-Bildern konsumiert (nebst der schriftlichen Berichterstattung). Vor Ort wurde er mit einer Busse von € 1'000.00 und zwei Strafpunkten von Seiten der Sportkommissare bestraft. Ausserdem haben die Sportkommissare angewiesen, dass der Vorfall an die Disziplinarkommission seiner ASN zur weiteren Beurteilung weitergeleitet wird.

Diese hat nun am 8. September getagt – und sich dem Fall «Forgione» angenommen. Die Disziplinarkommission nimmt zur Kenntnis, dass der Beschuldigte seit 2006 aktiv ist und sich in der Zeit bis zum Vorfall korrekt verhalten hat. Die DK hält aber auch fest, dass ein eindeutiger Vorstoss gegen Art. 12 des Internationalen Sportgesetzes (ISG) der FIA resp. Nationalen Sport Reglements (NSR) von Auto Sport Schweiz vorliegt und man dieses Verhalten nicht tolerieren kann. Sie hat deshalb folgendes Strafmass festgesetzt:

  1. Aussetzung der IT-C-Lizenz Nr. 1174 für ein Jahr und eine Bewährungsfrist hierfür von drei Jahren.
  2. Geldstrafe in Höhe von CHF 10'000.-
  3. Die Verfahrenskosten werden auf CHF 1'500.00 (ohne MwSt.) festgesetzt und gehen vollständig zu Lasten der betroffenen Person.

Die Geldstrafe kommt, wie in solchen Fällen üblich, dem Nachwuchsfonds von Auto Sport Schweiz zu Gute.

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