Die Disziplinarkommission (DK) von Auto Sport Schweiz hat ein faktenbasiertes Urteil bezüglich einer schwerwiegenden Reglementsverletzung im Kartsport gefällt. Betroffen ist die Fahrerin Emily Hunkeler (12.11.2020), Inhaberin der Puffo-Trainingslizenz Nr. 504008.
Qualifikation als Rennen
Aufgrund der vorliegenden Akten und der nachweislich durchgeführten Siegerehrung hat die DK die Veranstaltung «T4 Tillotson Euro Cup, Kategorie Bambino» vom 16./17. Mai 2026 auf dem South Garda Karting Circuit (ITA) gemäss der Definition des Internationalen Sportgesetzes (ISG) der Fédération Internationale de l’Automobile (FIA) rechtlich als Wettbewerb bzw. Rennen qualifiziert. Emily Hunkeler hat folglich mit einer dafür nicht zulässigen Puffo-Trainingslizenz an einem Kart-Wettbewerb teilgenommen. Gemäss den Bestimmungen des Lizenz-Reglements der Nationalen Sportkommission (NSK) für den Kartsport (Jahrbuch Karting 2026, Kapitel III) sowie dem dazugehörigen «Merkblatt Puffo» berechtigt die Puffo-Trainingslizenz ausschliesslich zur Teilnahme an Demonstrations- und Trainingsfahrten mit Material der Kategorie Puffo. Die Teilnahme an Rennen ist explizit ausgeschlossen.
Einsatz unzulässigen Materials und Gefahrenpotenzial
Neben der unerlaubten Rennteilnahme wurde bei diesem Wettbewerb ein Kart eingesetzt, das wesentlich leistungsstärker war als im Rahmen der Puffo-Trainingslizenz vorgesehen. Das Abweichen von den technischen Vorgaben der Puffo-Kategorie stellte ein entsprechend hohes Gefahrenpotenzial für das Kind dar. Emily Hunkeler hat damit gegen mehrere gültige Bestimmungen der ASS verstossen.
Rechtliche Verantwortlichkeit und Sanktionierung
Die DK hält fest, dass Emily Hunkeler im Alter von fünf Jahren nicht in der Lage ist, die aktuellen Reglemente zu lesen und zu verstehen. Die Hauptverantwortung für die Widerhandlungen gegen die gültigen Bestimmungen trägt der Erziehungsberechtigte, Markus Brun.
Da der Erziehungsberechtigte jedoch selbst keine Lizenz von Auto Sport Schweiz besitzt, kann gegen ihn keine sportrechtliche Sanktion durch die DK verhängt werden. Gleichzeitig sieht das ISG keine Strafminderungen für Minderjährige vor. Aus diesen rechtlichen Gründen wird in diesem Fall die lizenzierte Pilotin Emily Hunkeler sanktioniert.
Urteil der DK
Zum Schutz der Minderjährigen und in Anwendung der gültigen Reglemente wird durch die DK folgendes Urteil gegen Emily Hunkeler ausgesprochen:
Der Entscheid wurde der verurteilten Partei schriftlich mit Abgabe der Rechtsmittelbelehrung zugestellt. Auf eine Berufung innerhalb der 96-stündigen Frist wurde verzichtet.
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