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15.05.2019 Gruppe InterSwiss: Ergänzung zum Schreiben vom 13. Mai 2019
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Die am 13. Mai 2019 an verschiedene lizenzierte Piloten verschickte E-Mail in Sachen Fahrzeuge InterSwiss Bedarf einer Korrigenda resp. einer Ergänzung und wir möchten Sie dahingehend wie folgt informieren: Die Technischen Kommissare von Auto Sport Schweiz führen jeweils an den Veranstaltungen zur Schweizermeisterschaft Slalom und Berg sogenannte Sicherheitskontrollen durch. Anlässlich dieser Kontrollen werden die sicherheitsrelevanten Aspekte wie Sitze, Gurten, Feuerlöscher geprüft und es werden auf Sichtkontrolle weitere Elemente kontrolliert. Anhand dieser Kontrollen wurde an den ersten Veranstaltungen 2019 festgestellt, dass verschiedene InterSwiss Fahrzeuge nicht den Artikeln 3.6.1 und 3.6.2 des gültigen Reglementen entsprechen, insbesondere in folgenden Bereichen: Getriebetunnel (zu hoch oder zu breit, nicht Originalform), Reserveradmulde (entfernt, verändert) und Spritzwand (anderes Material, verändert).

Die Technischen Kommissare werden bei den kommenden Veranstaltungen/Kontrollen vermehrt ein Augenmerk auf diese Bereiche legen und wo immer möglich die Piloten auf die entsprechenden notwendigen Korrekturen hinweisen. Diese Korrekturen sind anschliessend vorzunehmen, will man zukünftig mit einem konformen Fahrzeug in der Gruppe InterSwiss fahren. Ansonsten muss man damit rechnen, dass Umteilungen (auch vor Ort) vorgenommen werden müssen oder Konkurrenten mit den Ihnen hierfür zustehenden Mitteln dagegen Vorgehen könnten.

Gemäss den gültigen Reglementen (Jahrbuch 2019, Gruppe InterSwiss, Anhang J für die Gruppe A) liegt es einzig und allein in der Verantwortung des Fahrers, dass sein Fahrzeug den gültigen reglementarischen Vorschriften entspricht und dass die notwendigen Dokumente gemäss Reglement Art. 1 (Homologationsblatt, Technischer Referenz-Wagenpass, usw.) bei den Kontrollen zur Verfügung stehen.

Es geht in keiner Art und Weise darum, dass Piloten für solche «Vergehen» ausgeschlossen werden sondern es geht darum, dass die Fahrzeuge der Gruppe InterSwiss reglementskonform aufgebaut und in Stand gestellt werden. Allerdings wird auch hier darauf hingewiesen, dass bei allfälligen bewussten Versäumnissen oder nicht vorgenommener Korrekturen eine Meldung an die jeweilige Jury der Veranstaltung vorgenommen werden kann.

Nebst den sicherheitsrelevanten Elementen bitten wir Sie, Ihr Fahrzeug so aufzubereiten, dass alle anderen reglementarischen Vorschriften sowie auch die vorgenannten drei Bereiche den gültigen Regularien entsprechend umgesetzt und eingehalten werden.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe danken wir Ihnen im Voraus bestens. Für Fragen oder bei Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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