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02.04.2026 Händlerschilder bei Rallyes nicht erlaubt

Nach Rücksprache mit den zuständigen Strassenverkehrsämtern können wir festhalten, dass laut Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) Händlerschilder nur an geprüften und nichtgeprüften, betriebssicheren und den Vorschriften entsprechenden Fahrzeugen angebracht werden dürfen. Da Rallye-Fahrzeuge jedoch in keiner Weise den Vorschriften entsprechen dürfen diese in Zukunft nicht verwendet werden.

Auto Sport Schweiz hat deshalb die zwei Standardreglemente (wie im Anhang ersichtlich) angepasst.

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