Nach Rücksprache mit den zuständigen Strassenverkehrsämtern können wir festhalten, dass laut Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) Händlerschilder nur an geprüften und nichtgeprüften, betriebssicheren und den Vorschriften entsprechenden Fahrzeugen angebracht werden dürfen. Da Rallye-Fahrzeuge jedoch in keiner Weise den Vorschriften entsprechen dürfen diese in Zukunft nicht verwendet werden.
Auto Sport Schweiz hat deshalb die zwei Standardreglemente (wie im Anhang ersichtlich) angepasst.
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