Korrektur Technisches Reglement, Art. 10.16 (Mini)
Das Komitee Karting hat an seiner Sitzung vom 01. April 2026 folgende Änderung des Artikels 10.16, Technisches Reglement, Getriebe «Mini», beschlossen:
10.16 Getriebe
In der Gruppe 3 müssen alle Ketten und Ritzel vom Typ 219 sein.
Das an der Hinterachse befestigte Kettenrad darf zum Schutz der Kette mit Scheiben abgedeckt werden. Diese dürfen aus Kunststoff oder Verbundwerkstoff bestehen.
Mini Kupplungsritzel 10 oder 11 Zähne / Ritzel der Hinterradwelle ist frei
MiniXS Kupplungsritzel 10 oder 11 Zähne / Ritzel der Hinterradwelle ist frei
Allgemeine ASS-Bestimmungen
10.16.a In der Mini-Kategorie ein Ritzel mit 9 Zähnen verwendet werden, sofern deren Montage dem HB entspricht. Die Anzahl der Zähne der Hinterradwellenkrone ist frei wählbar.
Diese Änderung erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Anerkennung durch die Nationale Sportkommission (NSK).
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