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11.05.2026 Jetzt bräuchte es nur noch ein gutes Projekt für eine Rundstrecke
Formel E Bern Motorsport Schweiz | Auto Sport Schweiz
Das Formel-E-Rennen in Bern 2019 konnte nur mit einer Sondergenehmigung stattfinden © Formula E

Nach jahrelangen Diskussionen ist es endlich soweit: Gemäss Bundesrat sind Rundstreckenrennen in der Schweiz ab dem 1. Juli 2026 unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen.  

2022 hat der Ständerat nach jahrelangem Hin und Her die Vorlage zur Überarbeitung des Strassenverkehrsgesetztes mit 27:15 Stimmen gutgeheissen. Nun, fast vier Jahre später, wurden auch die Detailregelungen in der Verkehrsregelverordnung angepasst. Das bedeutet: Gemäss Bundesrat sind Rundstreckenrennen in der Schweiz ab dem 1. Juli 2026 unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen. Die entsprechende Bewilligungen liegen bei den Kantonen, welche insbesondere die Sicherheitsstandards sowie die Anforderungen des Umweltschutzes zu berücksichtigen haben.

Den ersten Versuch, das Rundstreckenverbot in der Schweiz aufzuheben, nahm im Jahr 2003 Alt-Nationalrat Ulrich Giezendanner. Seine parlamentarische Initiative scheiterte aber am Veto des Ständerats. Das Thema beschäftigte aber weiter. 2010 war es dann Alt-Nationalrat  Walter Wobmann, der einen zweiten Anlauf. In der parlamentarischen Initiative «Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen in der Schweiz» verlangte er, das Strassenverkehrsgesetz so anzupassen, dass das Verbot öffentlicher Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen wieder erlaubt sei. 

In seiner Begründung hielt Wobmann damals fest, dass sich sowohl die Sicherheitsmassnahmen im Allgemeinen wie auch die Technologie der Fahrzeuge massiv verbessert habe. Ausserdem fügte er an, dass das Verbot zur Folge habe, dass Schweizer Motorsportler für Trainings- und Rennzwecke jährlich Tausende Kilometer zurücklegen müssen, weil die Schweiz keine eigene Rundstrecke besitzt. Aber auch Kurse zur Förderung der Fahrzeugbeherrschung oder Testfahrten mit speziellen Auto- bzw. Motorradmodellen, welche sich nur auf einer vollwertigen Rennstrecke durchführen lassen, müssen im umliegenden Ausland durchgeführt werden. Dies sei, so Wobmann damals, neben der Diskriminierung einer Sportart und ihrer Zehntausenden von einheimischen Fans sowohl ökologisch wie auch volkwirtschaftlich ein Unsinn.

Zum geschichtlichen Hintergrund: Das Verbot für Rundstreckenrennen in der Schweiz ist nach dem schweren Le-Mans-Unfall 1955, bei dem 84 Menschen starben, in Kraft getreten. Für die Rennen der Formel E in Zürich 2018 und Bern 2019 wurden Sondergenehmigungen gesprochen. Auch andere Staaten hatten schon ähnliche Verbote in ihrer Verfassung. In Norwegen beispielsweise galt nach einem Unfall bei einer Rallye ein Verbot für selbige von 1972 bis 1984. Auch Israel kannte ein Verbot von Rundstreckenrennen. Allerdings erst in den 1990er-Jahren. Dieses ist 2011 gefallen. Und auch der Freistaat Preussen hatte 1929 nach schweren Unfällen ein Verbot eingeführt. Dieses wurde aber schon im Jahr darauf wieder gelockert. 

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