Die Terminkollision der beiden Bergrennen in Hemberg respektive La Roche hat Fragen aufgeworfen. Das Komitee Meisterschaften hat sich mit diesen an seiner letzten Sitzung befasst.
Die unglückliche Terminkollision der beiden Bergrennen in Hemberg respektive La Roche beschäftigt auch die Nationale Sportkommission (NSK). Damit diese in ihrer nächsten Sitzung am 26. März Stellung nehmen kann, hat sich das Komitee Meisterschaften vergangene Woche mit den wichtigsten Traktanden befasst. Wir fassen zusammen, was das Komitee unter dem Vorsitz von Jean-Thierry Vacheron der NSK beantragen wird.
Wie werden die Punkte (in Hemberg und La Roche) vergeben?
Das Komitee beantragt der NSK die Punktevergabe gemäss bestehendem Reglement. Das heisst: Es gibt (wie üblich) volle Punktzahl/halbe Punktzahl.
Gibt es Streichresultate an diesem Wochenende?
Das Komitee beantragt der NSK, dass 2025 im Sinne einer Ausnahme zwei Streichresultate für die Schweizer Berg-Meisterschaft eingesetzt werden sollen (normalerwiese nur eines!). So kann das erste Meisterschaftswochenende «kompensiert» werden, ohne dass es weitere Konsequenzen für den weiteren Verlauf der Saison hat. Wer weder in Hemberg, noch in La Roche fährt, hat seine beiden Streichergebnisse für 2025 bereits eingezogen.
Was geschieht mit Piloten, welche sich trotz klarer Reglementierung und erfolgter Hinweise (Ausschreibung!) im Nationalen Sportreglement an beiden Anlässen einschreiben?
Hier wird auf Seiten des Komitees beantragt, dass die gültige Reglementierung des Nationalen Sportreglements zur Anwendung kommt. Piloten, welche sich fehlerhaft verhalten, werden der Disziplinarkommission gemeldet. Es ist wichtig, dass diese Information vorab kommuniziert und auch in den entsprechenden Ausschreibungen festgehalten wird.
Sind in den beiden Ausschreibungen der Veranstaltungen dieselben Termine bezüglich Beginn und Ende der Nennungen festgehalten?
Das Komitee Meisterschaften beantragt bei der NSK, dass für beide Veranstaltungen die identischen Nennfristen (Beginn und Ende) gelten. Weiter dürfen die Nennlisten von den beiden Veranstaltern erst nach Abschluss der Nennfrist publiziert werden. Die Listen dürfen nicht online zugänglich gemacht werden.
Die Veranstaltung La Roche-La Berra akzeptiert maximal 165 Nennungen. Wenn diese «voll» sind, erhalten die Piloten die Möglichkeit, sich für Hemberg neu zu nennen?
Sobald einer der beiden Veranstalter sein Starterfeld «voll» hat, muss gegenseitig kommuniziert werden, damit der jeweilig andere Veranstalter den Piloten innerhalb der Nennfrist noch Möglichkeiten zur Einschreibung gewähren kann. Die Mindestfrist NAT von zehn Tagen muss auf jeden Fall eingehalten werden. Die Nennfrist für REG-Veranstaltungen beträgt drei Tage, wobei ein NAT-Pilot sich nur bei der für NAT-Kategorien zählenden Meisterschaft nennen darf.
Was geschieht, wenn sich ein Veranstalter im Vorfeld noch zu einer Verschiebung oder Absage entscheidet? Welche Möglichkeiten gibt es für die Piloten?
Eine Patentlösung gibt es in diesem Fall nicht und die NSK wird situativ entscheiden müssen, was kurzfristig sinnvoll getan werden kann. Grundsätzlich geht das Komitee davon aus, dass beide Veranstaltungen stattfinden
werden.