Update zum Fall «Bürki»: Weil eine Restschuld nach wie vor offen ist, wird die Lizenz (ausgestellt auf Martin Bürki) per sofort NATional wie INTernational suspendiert und bis auf Weiteres für ungültig erklärt.
Mit rechtsgültigem Urteil des Nationalen Berufungsgerichtes (NBG) vom 29. August 2023 wurde dem Piloten Martin Bürki, Sigriswil/BE, eine Busse in der Höhe von CHF 5‘000.00 auferlegt. Im Weiteren wurden DK-Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1‘000.00 festgelegt. Nach Berücksichtigung der verfügten Teilrückerstattung über CHF 1‘500.00 bleibt eine Restschuld über CHF 4‘500.00 (exkl. MwSt).
Diese Restschuld wurde mittels einer entsprechenden Rechnung mit einer 10-tägigen Zahlungsfrist fakturiert. Gemäss dem gültigen Internationalen Sportgesetz (ISG) resp. dem Nationalen Sportreglement (NSR) gilt für die Begleichung von Geldstrafen folgender Artikel:
Artikel 12.8 - Bezahlung der Geldstrafen
12.8.1 Die Geldstrafen müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Zustellung der Entscheidung mittels jeglicher Zahlungsart, inkl. elektronisch, bezahlt werden.
Obwohl Auto Sport Schweiz in diesem Fall bei Rechnungsstellung grosszügigerweise eine Frist von 10 Tagen gewährt hat, ist bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Nachricht, keine Zahlung eingegangen. Demnach und in Anwendung des folgenden Artikels:
12.8.2 Jede Verzögerung in der Bezahlung der Geldstrafen kann eine Suspendierung wenigstens bis zum Zeitpunkt der Zahlung der Geldstrafe nach sich ziehen.
wird Lizenz die Nr. 2034 INT-C, ausgestellt auf Martin Bürki, Sigriswil/BE, per sofort NATional wie INTernational suspendiert und bis auf Weiteres für ungültig erklärt. Es wird auch kein Duplikat oder eine Startgenehmigung/Nationenfreigabe erteilt und die Ausstellung einer anderen/neuen Lizenz wird bis zur Begleichung der offenen Rechnung ebenfalls verweigert.