Ab sofort sind die neuen Media-Antragsformulare für 2024 unter diesem Link abrufbar.
Die Presseausweise sind für haupt- oder nebenberufliche Journalisten oder Bildreporter bestimmt. Die ASS behält sich das Recht vor, von den Kandidaten Nachweise ihrer journalistischen Tätigkeit zu verlangen. Wer den Ausweis A beantragt, muss zudem bei seiner Anmeldung nachweisen, dass er im Besitz einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio. Franken ist. Der Nachweis hat obligatorisch mittels Attest der Versicherung zu erfolgen. Für die zum Ausweis mitgelieferte Media-Weste wird ein Depot von CHF 200.– erhoben (Letzteres betrifft nur neue Antragssteller).
Weil es in den vergangenen Jahren vereinzelt zu Beanstandungen kam, möchten wir von Seiten von Auto Sport Schweiz nochmals Folgendes betonen und Medienvertreter mit Presseausweisen und Westen dringend darauf aufmerksam machen:
Den Weisungen des Veranstalters und dessen Helfern ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere auch für Anordnungen von Streckenposten. Bei Zuwiderhandlungen ist die Rennleitung berechtigt, den Medienvertreter aus der betreffenden Zone wegzuweisen und den Vorfall zu melden.
Die Presseausweise 2024 werden ab 4. Januar 2024 ausgestellt.