Blau statt lila und nur noch ein Ausweistyp statt wie bisher zwei: Ab diesem Jahr gelten für Mediaschaffende neue Bestimmungen.
Auto Sport Schweiz stellt seit Jahren für Mediaschaffende so genannte Media-Ausweise aus. Bisher gab es zwei Abstufungen: den Media-Ausweis A sowie den Media-Ausweis B. Während der Ausweis B den Aufenthalt im Pressezentrum (falls vorhanden) und im Fahrerlager erlaubte, war mit dem Ausweis A in Verbindung mit einer persönlichen Media-Weste das Betreten von Zonen, die dem Publikum nicht zugänglich sind, erlaubt. Zumindest soweit dies aus beruflichen Gründen nötig war.
Ab dieser Saison wird nur noch der Ausweis A ausgestellt. Wer bis dato im Besitz eines B-Ausweises war, kann einen A-Ausweis beantragen. Allerdings nur mit einem redaktionellen Nachweis. Das gilt (verschärft) auch für alle Inhaber eines bisherigen A-Ausweises. Wer also 2025 seinen A-Ausweis erneuern möchte (siehe Formular), muss belegen können, für wen er arbeitet. Diese Massnahme soll nicht als Schikane verstanden werden. In Zusammenarbeit mit den Veranstaltern möchte Auto Sport Schweiz lediglich dafür sorgen, dass sich neben Offiziellen ausnahmslos nur Medienschaffende in Zonen aufhalten, die für das Publikum unzugänglich sind.
Bei dieser Gelegenheit möchte der Verband nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass sämtliche Beteiligten im Automobil- und Kartrennsport und insbesondere Lizenzinhaber (sinngemäss gilt auch ein Presseausweis als Lizenz) die gültigen Reglemente der FIA (respektive ASS) kennen und sich daran halten müssen. Die Einhaltung von Vorschriften und Anweisungen von Offiziellen ist die Grundlage einer funktionieren Koexistenz auf und neben der Rennstrecke respektive innerhalb einer Veranstaltung.
Neben den neuen Bestimmungen gibt es 2025 auch neue, blaue Media-Westen. Diese werden im Umtausch gegen die bisherigen Westen rechtzeitig vor Saisonbeginn ausgehändigt. Damit es zu keinen Verwechslungen kommt, bleiben die bisherigen Nummern erhalten. WICHTIG: Lila Westen, das wird auch den Veranstaltern so kommuniziert, sind 2025 bei Rennen zu Schweizer Meisterschaftsläufen also nicht mehr gültig!