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25.04.2020 Schutzmassnahmen zur schrittweisen Lockerung
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Der Bundesrat beschäftigt sich aktuell mit der Thematik für Elite-Sportlerinnen und Sportler ab Mai 2020 wieder einen „normalen“ Trainingsbetrieb gewährleisten zu können. Hierfür sind verschiedene Schutzmassnahmen notwendig und swiss olympic resp. das Bundesamt für Sport (BASPO) hat die Verbände und Betreiber von Sportanlagen zur Mithilfe aufgefordert.

Ohne ein entsprechendes Schutzkonzept pro Sportart, das vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem BASPO plausibilisiert werden muss, wird die Aufnahme der Sportaktivitäten nicht möglich sein.

Besteht ein plausibilisiertes Schutzkonzept, liegt es in der Kompetenz der jeweiligen Kantone, ob sie ihre Sportanlagen grundsätzlich wieder freigeben wollen. Ob eine Sportanlage schlussendlich dann auch tatsächlich geöffnet wird, entscheidet der jeweilige Anlagebesitzer.

Für Auto Sport Schweiz ist es unter anderem wichtig, dass seine lizenzierten Kartrennfahrer möglichst bald wieder aktiv auf den Strecken trainieren können. Um dies realisieren zu können haben die privaten Outdoor-Bahnen (Indoor-Karting zählt zu den Freizeitvergnügen und nicht zu so genannt wichtigen Trainingsinhalten) von Wohlen/AG, Lyss/BE und Locarno/TI unter der Führung von Reto Carigiet ein Schutzkonzept sowie Verhaltensregeln ausgearbeitet. Diese beiden Papiere werden vorschriftsgemäss per 27. April 2020 von Auto Sport Schweiz an das BASPO zur Prüfung eingereicht.

In diesem Zusammenhang besteht auch die Möglichkeit, dass die TCS Strecke Lignières für den Automobilsport (zu Trainingszwecken) schrittweise geöffnet werden kann, insofern die Verantwortlichen die entsprechenden Konzepte erstellen, einreichen und einhalten. Hierzu wird es sicher zu einem späteren Zeitpunkt weitere Informationen geben.

Der Bund spricht ausschliesslich von Trainingsmöglichkeiten in Sportanlagen und nicht von Veranstaltungen und auch nicht von „temporären“ Sportanlagen wie eine Rennstrecke für einen Automobil-Slalom oder ein Bergrennen oder eine Rallye. Für den Bereich „Events“ werden zu einem späteren Zeitpunkt neue Informationen und Vorschriften erwartet und hier gilt es die nächsten offiziellen Informationstermine des Bundesrates abzuwarten.

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