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12.06.2020 So löst Auto Sport Schweiz das Problem mit den Gebühren
Lizenzen Motorsport Schweiz | Auto Sport Schweiz
Von Auto Sport Schweiz ausgestellte Lizenzen

COVID-19 hat die gesamte Sportwelt und auch den Automobil- und Kartsport in den vergangenen Wochen lahmgelegt. Immer wieder tauchte in dieser Zeit die Frage auf: Was passiert mit den Gebühren? Folgende Lösungen bietet die Geschäftsführung von Auto Sport Schweiz nun an.

Getreu dem Motto «allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann» hat die Geschäftsführung von Auto Sport Schweiz versucht, für diese schwierige (Krisen-)Situation sinn- und massvolle Entscheidungen zu treffen und möglichst viele Parameter zu berücksichtigen um den Piloten eine positive Lösung anzubieten.

Fakt ist, dass die Pandemie einen Grossteil des Rennbetriebes 2020 (bisher) lahmgelegt hat. Sämtliche Bergrennen zur Schweizermeisterschaft wurden durch die Veranstalter abgesagt. Nur der Veranstalter des Slaloms Drognens (26./27. September) hält zurzeit noch am Datum des letzten verbliebenen Rennens zur Schweizer Slalommeisterschaft fest, alle anderen Veranstalter haben die Segel gestrichen. Mit den geplanten LOCalen Slaloms sowie weiteren Veranstaltungen (Arosa Classic Car, Bernina Gran Tourismo, etc.) im Herbst haben zahlreiche Piloten die Möglichkeit 2020 noch Motorsport in der Schweiz zu betreiben. Piloten, welche im Ausland fahren (insbesondere Rundstrecke) haben bereits jetzt wieder die Möglichkeit ihre Fahrzeuge aktiv zu bewegen. Auch finden aller Voraussicht nach 3 Läufe im Rallyebereich statt und auch die autobau Schweizer Kart Meisterschaft sowie verschiedene Kartserien sollten ihre geplanten Rennen durchführen können.

Piloten, welche bis jetzt ihre Lizenz gelöst haben oder dies noch tun werden, haben damit das Weiterbestehen von Auto Sport Schweiz als Verband gesichert. Unser Sport funktioniert nur, wenn Auto Sport Schweiz als Drehscheibe zwischen Behörden, Organisationen und Interessenvertretern agieren kann. Diese Aufgabe erfüllt ASS gemäss Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 66.ff als nicht gewinnorientierter Verein.

Die Geschäftsführung hat sich anlässlich ihrer ersten Sitzung nach Ausbruch der COVID-19 Krise über zahlreiche Punkte im Zusammenhang mit der Corona-Krise unterhalten. Neben der Sicherstellung der Liquidität von Auto Sport Schweiz welche aktuell die höchste Priorität geniesst, hat man sich auch über mögliche (finanzielle) Lösungen für die Piloten/Bewerber/Offizielle unterhalten. Obwohl weder rechtlich noch reglementarisch Rückvergütungen oder Ermässigungen von Gebühren in einem solchen Fall vorgesehen sind, bietet die Geschäftsführung von Auto Sport Schweiz folgende Lösungen an:

Gebühren Piloten Automobil
Alle Piloten mit Lizenzstatus LOC(-Jahreslizenz), REGionaler Lizenz, NATionaler Lizenz, NAT NAVigator-Lizenz, welche ihre Lizenz für das Jahr 2020 vor dem 31. März 2020 gelöst haben und diese Lizenz nicht einsetzen konnten (weder für Trainings, Track-Days noch Rennen oder rennähnliche Veranstaltungen), können einmalig aufgrund der COVID-19 Pandemie von folgenden Leistungen profitieren:

100% Rückvergütung der einbezahlten Versicherungsgebühr
50% Voucher auf die Lizenzgebühr 2021 (gemäss Lizenztyp 2020)
50% Voucher auf die private Bewerberlizenz 2021 (gem. Bewerber 2020)

Weitere und effektive Lizenzgebühren 2020, der Beitrag Sicherheitsfonds sowie die Kosten für das Jahrbuch können nicht rückvergütet werden.

Die betreffenden Piloten erhalten in den nächsten Tag per Post ein Schreiben und ein Rückvergütungsformular.

Gebühren Piloten Karting
Da aktuell auf sämtlichen Kartstufen (Club, REGional, NATional und INTernational) noch Rennen ausgeschrieben sind und voraussichtlich auch durchgeführt werden, sind hier (noch) keine Rückvergütungen vorgesehen.

Gebühren Offizielle
Für Offizielle welche ihre Lizenz 2020 bereits gelöst haben (Sportkommissare, Rennleiter, Instruktoren), sind keine Rückvergütungen vorgesehen. In Härtefällen kann die Geschäfts­führung von Auto Sport Schweiz auf Gesuch hin anders entscheiden.

Diverse Gebühren
Sämtliche übrigen Gebühren (Kalendergebühren, Lizenzduplikate, Technische Wagenpässe, Änderungen, etc.) bleiben unverändert bestehen. Beibehalten wird die Regelung, dass nach dem 1. September die Jahreslizenzgebühren (REG-NAT-INT-NAV-Bewerber privat) und die Versicherungsprämie um die Hälfte reduziert werden.

Inhaber einer INTernationalen-Lizenz können keine Gebühren zurückfordern da INTernationale Veranstaltungen sicher noch stattfinden werden und eine Kontrolle der Einsätze (oder nicht-Einsätze) seitens Auto Sport Schweiz nicht möglich ist. Ebenso ist eine Rückvergütung der Kollektivbewerber-Lizenz nicht möglich da die Einsätze der einzelnen Piloten nicht überprüft werden können sollten diese Rennen/rennähnliche Veranstaltungen/Trackdays/Trainings bestreiten da die entsprechenden Informationen (Ranglisten, Trainingslisten, etc.) nicht bei Auto Sport Schweiz eingereicht werden.

Für Ihren Einsatz zum Wohle des Schweizer Automobil- und Kartrennsports danken wir Ihnen an dieser Stelle bestens, wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute. Beachten Sie auch weiterhin die Vorgaben des Bundes und der Behörden und wir hoffen, dass wir 2021 wieder ein «normales» Rennsportjahr in Angriff nehmen können und Sie auf einem der Rennplätze begrüssen dürfen.

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