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28.05.2020 Umgang mit Fristen anhand von COVID-19
Fristen Motorsport Schweiz | Auto Sport Schweiz
Corona verlängert die Lebensdauer von Ausrüstungsgegenständen nicht!

Die Geschäftsstelle erhielt in den vergangenen Tagen und Wochen immer wieder dieselben Anfragen und meist auch von denselben Piloten mehrmals. Es scheint, dass neben der Thematik der Gebühren auch verschiedene Fristen respektive deren möglicher Verlängerung bei einzelnen Fahrern von grossem Interesse sind.

Gerne nehmen wir deshalb zu zwei der häufig gestellten Fragen bezüglich Fristen wie folgt Stellung:

Fristen sicherheitsrelevante Ausrüstungen
Die Fédération Internationale de l’Automobile (FIA) hat auf die Anfrage von Auto Sport Schweiz hin reagiert und uns informiert, dass sicherheitsrelevante Fristen/Homologationen aufgrund der ausgefallenen Veranstaltungen 2020 nicht verlängert werden. Dies betrifft zum Beispiel die Fristen für Sitze, Gurten, Helme und andere sicherheitsrelevanten Ausrüstungsgegenstände, da diese nicht auf eine Anzahl Einsätze, sondern auf eine Lebensdauer terminiert sind. Die Zeitdauer wird nicht unterbrochen aufgrund dessen, dass das Material nicht eingesetzt wird (ein Pilot der eine Saison pausiert kann sein Material auch nicht einer Fristverlängerung unterziehen). Demnach bleiben alle Ablaufdaten, Material-Homologationen, Zertifikate, Hologramm-Angaben, etc., im Zusammenhang mit sicherheitsrelevanten Ausrüstungsgegenstände gültig und werden nicht verlängert. Viele dieser Gegenstände wurden 2020 an verschiedenen Rennen schon eingesetzt und eine Kontrolle wäre zudem praktisch unmöglich durchzuführen. Zumal das Material teilweise auch im Ausland zum Einsatz kommt.

Fristen Lizenzqualifikation
Gemäss Reglement für die Lizenzqualifikation ist folgender Passus festgehalten: «Um eine NAT-Lizenz zu erhalten, muss der Fahrer vorgängig mindestens 4 Klassemente innerhalb von höchstens 2 Jahren … oder 6 Karting-Resultate im ersten Wertungsdrittel erzielt haben.» Diese Qualifikationsfrist wird für sämtliche gleichlautenden Fälle für die Ausstellung einer Lizenz 2021 resp. 2022 um ein Jahr verlängert sprich, die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 zählen für die Ausstellung einer Lizenz 2021 resp. 2022. Ab 2023 wird die Gültigkeit wieder auf die ursprünglich vorgesehenen «höchstens zwei Jahre» zurückgesetzt, sprich die Resultate müssen 2021 und 2022 erzielt worden sein, um für 2023 die Lizenzqualifikation zu erhalten. Auch für die INT-Lizenzen wird die Qualifikationsfrist um ein Jahr verlängert. Im Jahr 2021 können also Resultate aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 eingereicht werden.

Zum Thema Gebühren (Wagenpassgebühren, Lizenzgebühren, etc.) bedarf es noch verschiedener Gespräche und Analysen (Liquiditätsplanung) innerhalb der Geschäftsführung von Auto Sport Schweiz. Grössenordnung Mitte Juni 2020 kann hierzu informiert werden. Es werden ALLE lizenzierten Piloten über die entsprechenden Beschlüsse und Massnahmen informiert.

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