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02.05.2025 Vierjährige Sperre für Slalom- und Bergrennfahrer wegen Dopings
Hero NSK white b6f8b1d50533f53bc9fcb15061621846 Motorsport Schweiz | Auto Sport Schweiz

Das unabängige Schweizer Sportgericht hat Joël Werthmüller wegen Besitz und Anwendung der Dopingsubstanzen Oxandrolon und Testosteron für vier Jahre gesperrt und zu einer Geldzahlung verurteilt.

Durch ein Verfahren der Strafverfolgungsbehörden gegen eine Drittperson erhielt Swiss Sport Integrity konkrete Hinweise auf einen Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen durch den 32-jährigen Joël Werthmüller (NAT Liz. 5251). Swiss Sport Integrity informierte den Athleten darüber, dass der Besitz und die Anwendung der verbotenen Substanzen Oxandrolon und Testosteron einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen und beantragte die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens bei der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK).

Im Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht (SSG, ehemals DK) bestritt Werthmüller sowohl den Besitz als auch die Anwendung der Dopingsubstanzen. Das SSG kam jedoch zum Schluss, dass mittels Chatverläufe ausreichend Beweise für einen Verstoss gegen das Doping-Statut durch den Hobby-Rennfahrer vorliegen. Das SSG sprach in der Folge eine vierjährige Sperre gegen den Automobilsportler aus. Die Sperre gilt seit dem 14. April 2025 und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Der Verurteilte hat zudem die Verfahrenskosten von 750 Franken zu tragen.

Swiss Sport Integrity und Auto Sport Schweiz erinnern alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass nicht nur eine positive Probe einen Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen darstellt. Im Doping-Statut von Swiss Olympic sind elf Tatbestände aufgelistet, welche die Definition von «Doping» darstellen und sanktioniert werden können.

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