Ein individuell gestalteter Helm ist heutzutage auch im Amateursport «gang und gäbe». Doch aufgepasst! Bei unsachgemässem Einsatz von Farben und Lösungsmitteln kann die Sicherheitsleistung des Helms beeinträchtigt werden.
Im Rahmen der ständigen Bemühungen der FIA um eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit verlangt die oberste Automobilsportbehörde von den Teilnehmern an Wettbewerben, die im Internationalen Sportkalender der FIA eingetragen sind, das Tragen eines von der FIA zugelassenen Helms. Der Helm ist in der Regel ein Teil der Sicherheitsausrüstung, das die Teilnehmer gerne individuell gestalten. Es ist jedoch wichtig, dass sie sicherstellen, dass die Sicherheitsleistung eines homologierten Helms nicht durch eine individuelle Gestaltung beeinträchtigt wird.
Diese Sicherheitsvorschrift bezüglich Helme gilt auch für alle aktiv homologierten Helme, welche bei Rennen in der Schweiz resp. bei Veranstaltungen, welche im Schweizer Kalender von Auto Sport Schweiz (ASS) eingetragen sind.
Die häufigste Form der individuellen Gestaltung von Helmen ist die Lackierung. Dabei ist zu beachten, dass die Farbe mit der Helmschale und den energieabsorbierenden Materialien (auch Helmfutter genannt) korrespondiert und die Schutzwirkung beeinträchtigen kann, wenn der falsche Typ oder die falsche Applikationsmethode verwendet wird.
Artikel 1.6 «Helm – Dekoration» in Kapitel III «Fahrerausrüstung» des Anhangs L des Internationalen Sportgesetzes (ISG) besagt, dass Änderungen nur in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers des jeweiligen Helmmodells vorgenommen werden dürfen. Diese Regelung gilt auch für Helme, welche von der FIA nicht mehr zugelassen sind, jedoch gemäss Helmliste des Kapitels VII-B – Anwendung der Sicherheitsmassnahmen des ASJ weiterhin im Schweizer Motorsport genutzt werden dürfen.
Die unsachgemässe Verwendung von Farbe führt zum Erlöschen der FIA-Homologation. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sicherzustellen, dass jegliche Dekoration seines Helms in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Herstellers erfolgt. Diese Richtlinien sind in der Regel im Benutzerhandbuch des Helms enthalten, auf der Website des Helmherstellers veröffentlicht und auf Anfrage direkt beim Hersteller erhältlich. FIA- und/oder ASN-Offizielle können einen Helm zurückweisen, wenn er unsachgemäss angepasst wurde (z. B. wenn die FIA- und/oder ASN-Offiziellen Farbspuren auf dem Helmfutter oder Anzeichen dafür sehen, dass das energieabsorbierende Material entfernt und wieder angebracht wurde, kann der Helm bei der Abnahme zurückgewiesen werden).
Wichtige Punkte bezüglich der Helmlackierung
Vermeiden Sie:
Für weitere Ratschläge verweisen wir Sie gerne an den Spezialisten: Patrick Krähenbühl von www.pa-design.ch