Am Dienstag, 16. August 2022, hat die Disziplinarkommission (DK) von Auto Sport Schweiz in zwei Fällen getagt. Folgende Verfehlungen wurden behandelt und folgende Urteile sind im Nachgang rechtskräftig geworden.
Der erste Fall betraf eine Sportstrafe gegen den Kart-Piloten Jérôme Schwab respektive gegen dessen Vater nach ISG/NSR Art. 9.15, die im Rahmen der Rotax Max Challenge in Wohlen am 6. Juni 2022 ausgesprochen wurde.
Anlässlich der obenerwähnten Veranstaltung hat eine Person, für welche Jérôme Schwab als Pilot/Privatbewerber gemäss Art. 9.15 des Internationalen Sportgesetzes (ISG) bzw. des Nationalen Sportreglementes (NSR) die Verantwortung trägt (Vater), einen Sportkommissar beleidigt, bedroht (inkl. Todesdrohungen), diesen körperlich angegriffen (gestossen und gezogen) und diesen aufgefordert, die gegen den Piloten Jérôme Schwab ausgesprochene Zeitstrafe aufzuheben. Im Anschluss an diese Vorkommnisse wurde Jérôme Schwab, als verantwortlicher Pilot/Privatbewerber von der Veranstaltung disqualifiziert. Zusätzlich haben die Sportkommissare entschieden, den Fall zur weiteren Beurteilung an die Disziplinarkommission von Auto Sport Schweiz weiterzuleiten.
Diese kam nach Anhörung des Fahrers Jérôme Schwab, der sich für sein Verhalten und das seines Vaters entschuldigte, zu folgendem Schluss: Die Sportstrafe vom 6. Juni 2022 wurde bestätigt. Die Kosten des Verfahrens (500.- Franken exkl. MwSt.) werden zu 50 Prozent dem Betroffenen auferlegt.
Im zweiten Fall ging es um eine Sportstrafe gegen Robin Faustini. Der Aargauer, aktuell Dritter in der Schweizer Berg-Meisterschaft, hatte sich bei einer Veranstaltung im slowenischen Gorjanci (8.-10. Juli 2022) nicht an die geltenden Regeln gehalten und sein Fahrzeug entgegen der Fahrtrichtung gewendet. Dabei wurden Zuschauer und Streckenkommissare unnötig gefährdet und verschiedene Flaggensignale wurden missachtet. Nachdem der Rennleiter den Piloten auf der Strecke stoppen musste, kam es mit diesem zu einer Diskussion, sodass Faustini anschliessend vor der Jury erscheinen musste. Der Veranstalter hat Robin Faustini aus der Veranstaltung ausgeschlossen und der Fall wurde durch den slowenischen Verband der FIA resp. Auto Sport Schweiz zur weiteren Behandlung weitergeleitet.
Die DK hat den Fall untersucht und kam unter Einbezug der Tatsache, dass der Fahrer Robin Faustini Einsicht zeigte und sich entschuldigte, zum Schluss, dass ein Verstoss gegen verschiedene grundlegende Regeln begangen wurde. Unter Anwendung der gültigen Reglemente beschloss die DK folgendes Urteil: Busse von 3000.- Franken, Teilnahme am Funktionärskurs Büren a.d. Aare 2023 plus Einsatz von vier Tagen an von der NSK genehmigten Veranstaltungen als Streckenkommissar sowie Übernahme der Kosten des Verfahrens (500.- Franken exkl. MwSt.).
Wie bei Disziplinarverfahren üblich, werden Bussgelder an den Nachwuchsfonds weitergeleitet und werden direkt wieder für die Nachwuchsförderung verwendet.