Aufgrund der zahlreichen Automobil und Kart Veranstaltungen im Ausland, erhalten wir laufend Anfragen bezüglich der Quarantänepflicht bei der Einreise aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Auto Sport Schweiz hat diesbezüglich leider keine Möglichkeit, eine Befreiung der Quarantänepflicht zu verordnen oder zu bewilligen. Es gilt dafür insbesondere folgende Verordnung des Bundesrats:
Laut der «Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs (SR 818.107.27)» unterliegen Personen, die in die Schweiz einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben einer Quarantänepflicht. Für gewisse Fälle lässt die Verordnung Ausnahmen von der Quarantänepflicht zu.
Werden folgende Fragen mit JA beantwortet, gibt es eine Ausnahme zur Quarantänepflicht gemäss Art. 8, Abs. 1, Bst. g (ganzer Artikel auf Infoblatt Swiss Olympic als Downlad verfügbar).
Falls eine der beiden Fragen mit NEIN beantwortet werden muss, ist ein Ausnahmegesuch an die kantonale Behörde nötig (Vorlage Gesuch für Lizenzierte ASS nachfolgend als Download verfügbar).
Achtung!
Weitere Informationen zur Einreise aus Risikoländern und Kontaktangaben zu den kantonalen Stellen finden Sie hier: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html#-1186482803