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26.11.2025 Karel Staut bis zum 20.10.2026 für Automobilrennen gesperrt
Hero NSK white b6f8b1d50533f53bc9fcb15061621846 Motorsport Schweiz | Auto Sport Schweiz

Die Disziplinarkommission (DK) von Auto Sport Schweiz wurde vom Sekretariat der Nationalen Sportkommission (NSK) darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Pilot Karel Staut (14, Arbaz/VS, Lizenz Nr. 5639, NATional Junior) am 13./14. September 2025 in Valencia ein GT4 Rennen bestritten hat.

Mit besagter Lizenz ist das Führen solcher Fahrzeuge nicht gestattet. Die Lizenz lässt einen Einsatz für Fahrzeuge auf der Rundstrecke bis maximal 2000 cm3 zu. Dies wurde dem Bewerber des Piloten im Vorfeld einer anderen Veranstaltung der gleichen Kategorie schriftlich durch Auto Sport Schweiz mitgeteilt. Gleichwohl wurde der 14-jährige Pilot für den Event in Spanien genannt und nahm am Anlass teil.

Dieser Verstoss gegen den Artikel 4 des Lizenzreglements «Auto» der Nationalen Sportkommission (NSK) wurde von der DK an der Verhandlung vom 08. Oktober 2025 verhandelt. Diese hat wie folgt entschieden:

  1. Die nationale Junior-Automobil-Lizenz Nr. 5639 wird mit sofortiger Wirkung in Bezug auf das Recht zur Teilnahme an Automobilrennen entzogen. Staut behält seine Kart-Lizenz (Lizenz IT F Nr. 5639 und IT eSport Nr. 5639).
  2. Staut kann eine nationale Junior- oder IT-D C-Lizenz (oder eine andere Lizenz für den Automobilrennsport) beantragen, sobald er das erforderliche Alter von 16 Jahren erreicht hat (20.10.2026), sofern zum Zeitpunkt seines Antrags die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
  3. Staut wird zu einer Geldstrafe von CHF 10'000.00 verurteilt, davon CHF 5'000.00 auf Bewährung für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem heutigen Tag (8.10.2025).
  4. Die Verfahrenskosten der Disziplinarkommission werden auf CHF 1'500.00 festgesetzt und gehen zu Lasten von Karel Staut.
  5. Die Entscheidung wird von der ASS auf nationaler (ASN) und internationaler Ebene (FIA) veröffentlicht.

Diese Entscheidung wurde Staut schriftlich kommuniziert, da er der Vorladung durch die DK nicht nachgekommen war. Gegen den Entscheid hat Staut nach Ablauf der entsprechenden Fristen, zudem bei der falschen Stelle und ohne Leistung der fälligen Gebühren (CHF 4'500.00) eine Berufungsabsicht abgegeben. Diese Absicht wurde vom Gerichtspräsidenten des Nationalen Berufungsgerichtes mit Entscheid vom 19. November 2025 als formell nicht korrekt zurückgewiesen und es wurden weitere Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1'000.00 festgelegt.

Aktuell ist es Staut nicht möglich, bis zum 20.10.2026 eine Lizenz Automobil zu lösen. Im Weiteren sind seine Lizenzen Karting und eSport bis zur Begleichung der offenen Beträge in der Gesamthöhe von CHF 12'121.50 suspendiert. Wie in solchen Fällen üblich fliessen die Bussgelder und Gebühren in den Fonds Nachwuchs von Auto Sport Schweiz.

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