Die Disziplinarkommission (DK) von Auto Sport Schweiz wurde vom Sekretariat der Nationalen Sportkommission (NSK) darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Pilot Karel Staut (14, Arbaz/VS, Lizenz Nr. 5639, NATional Junior) am 13./14. September 2025 in Valencia ein GT4 Rennen bestritten hat.
Mit besagter Lizenz ist das Führen solcher Fahrzeuge nicht gestattet. Die Lizenz lässt einen Einsatz für Fahrzeuge auf der Rundstrecke bis maximal 2000 cm3 zu. Dies wurde dem Bewerber des Piloten im Vorfeld einer anderen Veranstaltung der gleichen Kategorie schriftlich durch Auto Sport Schweiz mitgeteilt. Gleichwohl wurde der 14-jährige Pilot für den Event in Spanien genannt und nahm am Anlass teil.
Dieser Verstoss gegen den Artikel 4 des Lizenzreglements «Auto» der Nationalen Sportkommission (NSK) wurde von der DK an der Verhandlung vom 08. Oktober 2025 verhandelt. Diese hat wie folgt entschieden:
Diese Entscheidung wurde Staut schriftlich kommuniziert, da er der Vorladung durch die DK nicht nachgekommen war. Gegen den Entscheid hat Staut nach Ablauf der entsprechenden Fristen, zudem bei der falschen Stelle und ohne Leistung der fälligen Gebühren (CHF 4'500.00) eine Berufungsabsicht abgegeben. Diese Absicht wurde vom Gerichtspräsidenten des Nationalen Berufungsgerichtes mit Entscheid vom 19. November 2025 als formell nicht korrekt zurückgewiesen und es wurden weitere Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1'000.00 festgelegt.
Aktuell ist es Staut nicht möglich, bis zum 20.10.2026 eine Lizenz Automobil zu lösen. Im Weiteren sind seine Lizenzen Karting und eSport bis zur Begleichung der offenen Beträge in der Gesamthöhe von CHF 12'121.50 suspendiert. Wie in solchen Fällen üblich fliessen die Bussgelder und Gebühren in den Fonds Nachwuchs von Auto Sport Schweiz.
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