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02.10.2025 Media-Weste und -Ausweis eingezogen
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Angebrachtes Verhalten und ein anständiges Miteinander sind in vielen Lebenssituationen das A und O. Wer sich nicht an Regeln hält, muss damit rechnen, dass er dafür (früher oder später) eine Quittung erhält. Beim Bergrennen Gurnigel ist der Inhaber der Media-Weste #186, Jean-Yves Gaudin, gegenüber Offiziellen dermassen negativ aufgefallen, dass er nach mehrfachen Aufforderungen, sich an die Regeln des Veranstalters zu halten, noch auf Platz von der Polizei abgeführt werden musste.

Der Verband Auto Sport Schweiz wurde im Nachgang des Rennens vom Streckenchef am Gurnigel über diesen Vorfall informiert und hat diesen an die Disziplinarkommission weitergeleitet. Diese hat aufgrund diverser Verletzungen des Internationalen Sportgesetztes (ISG) folgenden Entscheid gefällt:

Dem Fotografen mit der Lizenznummer #186 werden Media-Weste und -Ausweis per sofort entzogen. Er verliert damit seine Akkreditierung seitens von Auto Sport Schweiz (bis 31. Dezember 2029). Auf eine Geldstrafe wird verzichtet. Die Kosten für das Verwaltungsverfahren werden von Auto Sport Schweiz übernommen.

Gegen diesen Entscheid kann der Betroffene gemäss den Rechtsmittelhinweisen und gegen Zahlung einer Gebühr von CHF 4500.- beim ordentlichen Berufungsgericht von Auto Sport Schweiz Berufung einlegen.

Bei dieser Gelegenheit möchte der Verband nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass sämtliche Beteiligten im Automobil- und Kartrennsport und insbesondere Lizenzinhaber (sinngemäss gilt auch ein Presseausweis als Lizenz) die gültigen Reglemente der FIA (respektive ASS) kennen und sich daran halten müssen. Die Einhaltung von Vorschriften und Anweisungen von Offiziellen ist die Grundlage einer funktionieren Koexistenz auf und neben der Rennstrecke respektive innerhalb einer Veranstaltung.

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