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11.02.2022 Mitteilung und Richtigstellung Nr. 2 in Sachen Swiss Legends Racing / Auto Sport Schweiz
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Leider sieht sich Auto Sport Schweiz abermals bemüht, eine Mitteilung und Richtigstellung in Sachen Swiss Legends Racing zu publizieren. Zum wiederholten Male lassen es die unwahren Behauptungen des Vereins Swiss Legends Racing in ihrer «Medienmitteilung Februar» nicht zu, unkommentiert zu bleiben.

Erneut werden durch den Verein Swiss Legends Racing unwahre Behauptungen gestreut. Es liegt kein Fall von «im Zweifel für den Angeklagten vor», sondern weder die Wettbewerbskommission noch das Handelsgericht des Kantons Bern sind auf die Gesuche um vorsorgliche Massnahmen eingetreten. Dies, weil die prozessualen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt waren. Namentlich ist es dem anwaltlich vertretenen Verein Swiss Legends Racing und seinen Exponenten nicht gelungen, dem Handelsgericht des Kantons Bern und der Wettbewerbskommission glaubhaft darzulegen, dass Auto Sport Schweiz in irgendeiner Weise gegen geltendes Recht verstossen hat (erste Voraussetzung) und dem Verein Swiss Legends Racing dadurch ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil droht (zweite Voraussetzung). Auf einzelne Rechtsbegehren trat das Handelsgericht des Kantons Bern «mangels Bestimmtheit der Unterlassungsbegehren» gar nicht ein und anderen Rechtsbegehren fehlte es, nach klarer, unmissverständlicher Feststellung, schon an der ersten Voraussetzung («Insgesamt haben die Gesuchsteller die Verletzung eines ihnen gegenüber der Gesuchsgegnerin zustehenden Anspruchs nicht glaubhaft gemacht.»). Entsprechend erübrigen sich zu den beiden Verfahren auch weitere Darstellungen seitens Auto Sport Schweiz und es wird im Grundsatz auf die Mitteilung und Richtigstellung vom 1. Februar 2022 verwiesen, welche auf der Homepage von Auto Sport Schweiz abrufbar ist.

Auto Sport Schweiz steht ein für Fairness im Motorsport. Grobe «Fouls» kann und will Auto Sport Schweiz nicht tolerieren. Wer ausserhalb der Regeln von Auto Sport Schweiz Motorsportveranstaltungen durchführen bzw. als Inhaber einer Lizenz von Auto Sport Schweiz daran teilnehmen will, wird daran von Auto Sport Schweiz nicht gehindert. Ausgeschlossen ist indessen, dass im Rahmen einer solchen Veranstaltung in irgendeiner Weise der Eindruck erweckt wird, sie stehe in Verbindung mit Auto Sport Schweiz bzw. deren Regularien. Zum Schutz der Teilnehmer und auch im Interesse von Auto Sport Schweiz muss in jedem Fall absolute Klarheit darüber herrschen, ob eine Veranstaltung innerhalb oder ausserhalb der Regeln von Auto Sport Schweiz stattfindet. Wer Motorsportveranstaltungen im Rahmen von Auto Sport Schweiz durchführen bzw. an solchen Veranstaltungen teilnehmen will, hat aber hierzu die geltenden Regeln von Auto Sport Schweiz bzw. der Fédération Internationale de l'Automobile vorbehaltlos zu anerkennen.

Der Vorwurf, Auto Sport Schweiz verweigere ein faires Gespräch, trifft nicht zu. Auto Sport Schweiz zeigte sich in der Vergangenheit offen und pragmatisch gegenüber dem Verein Swiss Legends Racing bzw. seinen Exponenten. Das Handelsgericht des Kantons Bern stellte sogar fest, dass vor Erlass des Disziplinarentscheids, Auto Sport Schweiz mehrfach Kontakt mit dem Verein Swiss Legends Racing und dessen Exponenten aufgenommen und auf eine gütliche Einigung hingewirkt hatte. Allerdings ist Auto Sport Schweiz an ihre Regularien gebunden und setzt diese um. Damit hat der Verein Swiss Legends Racing offensichtlich Mühe und versucht mit allen – auch unfairen – Mitteln Auto Sport Schweiz die Existenzberechtigung abzusprechen. Dagegen wehrt sich Auto Sport Schweiz.

Paul Gutjahr, Präsident des Verbandes Auto Sport Schweiz und einer von drei Geschäftsführern der Auto Sport Schweiz GmbH zeigt sich über das Verhalten der Exponenten der Swiss Legends Racing nicht speziell überrascht: «Bereits während den drei abgeschlossenen Verfahren haben die Exponenten des Vereins Swiss Legends Racing mit unfairen Mitteln gespielt und mitunter Unwahrheiten verbreitet. Diese haben nachweislich nicht dazu gedient, die Verfahren für sie positiv zu beeinflussen. Vielleicht wäre es an der Zeit der Wahrheit ins Auge zu schauen und sich ihrerseits auf ihre statutarischen Aufgaben zu konzentrieren.»

Zu den drei abgeschlossenen Verfahren (Disziplinarkommission Auto Sport Schweiz, Handelsgericht des Kantons Bern, Sekretariat der WEKO) ist substantiell alles gesagt und kommuniziert. Auto Sport Schweiz wird auf weitere Stellungnahmen zu diesen drei Verfahren resp. Entscheiden verzichten, auch wenn der Verein Swiss Legends Racing weiterhin in diesem Zusammenhang Unwahrheiten verbreiten sollte.

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