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04.12.2020 Neuerung Unfallversicherung Karting

Jede Person, die eine Lizenz der NSK beziehen möchte, muss dem Kollektiv-Unfallversicherungsvertrag der NSK für seine Lizenzierten OBLIGATORISCH BEITRETEN. Die Anerkennung einer Privatversicherung durch die NSK kann nur in absoluten Ausnahmefällen erfolgen.

In Zusammenhang mit den Grundleistungen werden folgende Punkte erwähnt (vollständige Leistungen und Prämien siehe nachfolgenden Download):

  • Zwei Altersklassen: Fahrer bis zum vollendeten 17. Altersjahr / Fahrer nach dem vollendeten 17. Altersjahr
  • Taggeld ab 18 Jahren: ab CHF 20.- bis CHF 50.-
  • Invaliditätskapital CHF 200‘000.-
  • Todesfallkapital CHF 10‘000.- bis 60‘000.-

Der Versicherungsschutz gilt für die Versicherten während der gesamten Dauer der freien Karttrainingsfahrten auf einer von der CIK/FIA oder ASN homologierten Rennstrecke, sowie während der offiziellen Kartsportwettbewerben/-rennen (inklusive der dazu ausgeschriebenen, offiziellen Trainings auf dem Rennstreckengelände), eingetragen im nationalen oder internationalen Sportkalender und genehmigt durch die FIA/CIK oder einen Landesverband (in der Schweiz vertreten durch Auto Sport Schweiz). Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ankunft und endet mit dem Verlassen des Ortes, an dem die Kartveranstaltungen resp. das Karttraining durchgeführt wird.

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