Bei Punktegleichheit hat es in den vergangenen Jahren in der Schweizer Slalom-Meisterschaft und im Schweizer Berg-Pokal immer wieder Diskussionen gegeben. Die NSK hat das Reglement in diesem Punkt nun leicht abgeändert.
In den vergangen Jahren mussten bei der Vergabe des Meistertitels (im Slalom und Bergpokal) immer wieder die Ex-Aequo-Bestimmungen angewendet werden. Einer der Gründe dafür ist der Rückgang der Anzahl Rennen. In den meisten Fällen ist das erste Kriterium (Streichresultate) weggefallen, da die Konkurrenten häufig dieselben Streichresultate vorzuweisen hatten. Das zweite Kriterium (Anzahl geschlagene Teilnehmer) hat den Nachteil, dass Fahrer Gegner in ihrer Hubraumklassen anwerben/aufbieten – eine Praxis, welche seit Jahren gängig ist.
Das Komitee Meisterschaft hat deshalb den Vorschlag an die NSK gemacht, dass man als zweiten Beurteilungspunkt die Resultate der gesamthaft geschlagenen Gegner (Scratch) hinzuzieht und die geschlagenen Gegner in ihren Hubraumklassen als mögliche dritte Bestimmung festlegt. Massive Auswirkungen hat diese Regeländerung nicht. Piloten mit weniger Gegner in ihren Hubraumklassen werden so aber nicht mehr so extrem benachteiligt.
Die NSK hat den Vorschlag in ihrer letzten Sitzung gutgeheissen. Artikel 6 der Bestimmungen für den Bergpokal (Kapitel IV-B) sowie der Bestimmungen der Schweizer Slalom Meisterschaft (Kapitel IV-C) wurden wie folgt angepasst:
Erreichen Fahrer in der Schlussbewertung die gleiche Punktzahl, so entscheiden für die Rangordnung die Resultate der bisher noch nicht berücksichtigten Veranstaltungen, wobei zunächst das beste zusätzliche Resultat dieser Fahrer, dann das zweitbeste usw. beigezogen wird, bis sich erstmals eine Punktemehrheit ergibt. Genügt dies noch nicht, werden die besseren Klassierungen in der Gesamtwertung jeder einzelner bestrittenen Veranstaltung (Scratch Klassemente aller Gruppen zusammengefasst) als Entscheidungsgrundlage beigezogen. lm Falle einer erneuten Punktegleichheit wird die Gesamtzahl der Konkurrenten, die in den offiziellen Klassementen (nach Hubraumklassen gemäss Art. 3) aller für ihr Punktetotal zählenden Veranstaltungen hinter ihnen klassiert sind, berücksichtigt. Das zweite und dritte Ausschreibungskriterium ist nur für die ersten 10 Ränge des Schlussklassements anwendbar; ab dem 10. Rang werden alle Konkurrenten ex-aequo in alphabetischer Reihenfolge klassiert.
Die neue Regel tritt erstmals 2024 in Kraft.