Die Ärztliche Kommission von Auto Sport Schweiz hat im Rahmen einer medizinischen Neubeurteilung entschieden, einem aktiven Piloten aus dem Kanton Jura die bestehende REGionale Lizenz mit sofortiger Wirkung abzuerkennen. Gleichzeitig wurde ein Antrag des betroffenen Fahrers auf den Umstieg auf eine NATionale Lizenz abgewiesen.
Dieser einschneidende Entscheid basiert auf den strengen medizinischen Richtlinien von Auto Sport Schweiz und den internationalen Vorgaben der FIA (Fédération Internationale de l'Automobile). Bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit wurde eine neurologische Indikation (Epilepsie) festgestellt, welche den Erhalt oder die Neuausstellung einer Lizenz zwingend ausschliesst.
Wir sind uns bewusst, dass ein solcher Entzug für den betroffenen Piloten einen schweren sportlichen Rückschlag bedeutet. Im Motorsport steht die Sicherheit jedoch an allererster Stelle. Die Richtlinien dienen dem Schutz des Fahrers selbst sowie der Sicherheit aller anderen Lizenznehmer, Streckenposten und Zuschauer an den Rennstrecken.
Der Pilot kann mittels zusätzlichen neurologischen Gutachten eine Neubeurteilung der Situation durch die Ärztliche Kommission von Auto Sport Schweiz beantragen.
Auto Sport Schweiz bittet, die Privatsphäre des betroffenen Piloten zu respektieren. Aus Gründen des Datenschutzes und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte werden im vorliegenden Fall keine weiteren Details zu den medizinischen Hintergründen oder zur Identität des Fahrers öffentlich bekannt gegeben.
Wir danken für das Verständnis.
Nationale Sportkommission (NSK) /
Ärztliche Kommission
Auto Sport Schweiz
Die Lizenzen für die Bereiche Karting und E-Sport des Piloten Karel Staut wurden mit sofortiger Wirkung wieder freigegeben. Die weltweite Suspendierung der Automobilsport-Lizenz bleibt hingegen unverändert bis zum 31. Dezember 2026 bestehen.
Im Nachgang zu den Verhandlungen der Disziplinarkommission (DK) von Auto Sport Schweiz vom 8. Oktober 2025 sowie des Nationalen Berufungsgerichts (NBG) vom 19. November 2025 wurden seinerzeit verschiedene Sanktionen gegen den Piloten Karel Staut verhängt. Der damals 14-jährige Fahrer hatte ohne die erforderliche, gültige Lizenz an Rundstreckenrennen im Automobilsport teilgenommen.
Die Disziplinarkommission sprach daraufhin eine Sperre für die Automobilsport-Lizenz bis zum 31. Dezember 2026 aus. Aufgrund von damals noch ausstehenden Bussen und Verfahrensgebühren im Gesamtkontext von CHF 12'121.50 suspendierte die Nationale Sportkommission (NSK) in der Folge auch seine Lizenzen für die Bereiche Karting und E-Sport.
Nachdem die offenen Forderungen per 5. August 2026 vollständig beglichen wurden, hebt Auto Sport Schweiz die verhängten Sperren im Bereich Karting und E-Sport per sofort auf.
Die weltweite Suspendierung der Automobilsport-Lizenz ist von dieser Teilaufhebung nicht betroffen und bleibt bis zum reglementarischen Ablauf am 31. Dezember 2026 vollumfänglich in Kraft.
Das Zertifikat ist die Einstiegsstufe des FIA Environmental Accreditation Programme. Es wird vergeben, wenn ein Verband eine offizielle Umweltpolitik vorlegt, seine ökologischen Auswirkungen misst und erste Massnahmen zur Emissions- und Abfallreduktion plant. Das Zertifikat hilft bei der Erfüllung der zunehmend strengeren FIA-Richtlinien für den Motorsport. Es dient ebenfalls als offizieller Nachweis nachhaltigen Handelns gegenüber Behörden und Sponsoren.
Das seit 1955 geltende Rundstreckenverbot in der Schweiz ist per 1. Juli 2026 offiziell Geschichte. Die Geschäftsführung von Auto Sport Schweiz hat an ihrer Sitzung vom 9. Juli 2026 eine erste Machbarkeitsstudie für eine Schweizer Rennstrecke geprüft und blickt der Thematik positiv, aber realistisch entgegen.
Die gesetzliche Grundlage für diesen historischen Schritt geht auf einen Parlamentsentscheid aus dem Jahr 2022 zurück, der nun per Anfang Juli 2026 formell im Strassenverkehrsgesetz verankert wurde. Vor diesem Hintergrund hatte die Geschäftsführung von Auto Sport Schweiz im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese untersucht den Bau einer permanenten Rundstrecke sowie die Durchführung eines Formel-1-Rennens in der Schweiz mit einem Zeithorizont ab dem Jahr 2036+.
Herausforderungen für ein Formel-1-Projekt
An ihrer jüngsten Sitzung vom 9. Juli 2026 hat die Geschäftsführung die Ergebnisse dieser Studie analysiert. Der Verband steht einem solchen Grossprojekt grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Gleichzeitig betont die Geschäftsführung jedoch die enormen politischen und wirtschaftlichen Hürden. Die Realisierung eines derart kostenintensiven Formel-1-Projekts durch einen privaten Promotor gilt als äusserst anspruchsvoll.
Zudem müssten hierfür das Formula One Management (FOM) und die Fédération Internationale de l’Automobile (FIA) entsprechendes Interesse signalisieren. Dies erweist sich in einer Zeit, in der europäische Austragungsorte im Formel-1-Kalender keine Priorität geniessen, als zusätzliche Herausforderung.
Fokus auf vielseitige Nutzung und Verkehrssicherheit
Gänzlich unabhängig von der Formel 1 beurteilt die Geschäftsführung den Bau einer Schweizer Rundstrecke unter einem anderen Aspekt als äusserst sinnvoll: Eine solche Anlage soll neben dem Rennsport zu grossen Teilen für die nationale Verkehrssicherheit genutzt werden. Geplant sind Einsatzmöglichkeiten für Fahrkurse, Weiterbildungen sowie Schulungen aller Verkehrsteilnehmer.
Auto Sport Schweiz wird die Entwicklung rund um das Thema Rundstrecke weiterhin eng und aktiv verfolgen. Potenzielle Initianten und Investoren werden im Rahmen der verbandsrechtlichen Möglichkeiten vollumfänglich bei ihren Bestrebungen unterstützt.
Aufgrund eines technischen Fehlers sind die NSK-Mitteilungen im kürzlich erschienen ASS-Magazin (Ausgabe Juni 2026) «verloren» gegangen. Wir entschuldigen uns für diesen «Fauxpas» und werden die Mitteilungen in Heft 03/2026, das Mitte September erscheint, nachliefern. Der Vollständigkeit halber haben wir Ihnen die NSK-Mitteilungen als PDF an diese Nachricht angeheftet (siehe unten).
Die wichtigste Meldung aus den aktuellen NSK-Mitteilungen betrifft Fahrer/Besitzer von Autos der Gruppe E2-SS. Dort sind Fahrzeuge, die vor dem 1.1.2016 gebaut wurden, gemäss Artikel 277 des Anhang J 2025 weiterhin zugelassen.
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