Wir haben in dieser Saison bereits mehrmals festgestellt, dass sich verschiedene Medienvertreterinnen und Medienvertreter während den Veranstaltungen nicht an die Vorgaben bezüglich Platzierungen an der Rennstrecke (gesperrte Zonen) halten. Zuletzt war es augenscheinlich am letzten Wochenende während der Rallye du Chablais der Fall, so dass sich diverse Fotografinnen und Fotografen in gefährlichen Zonen aufgehalten haben.
Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle höflich daran erinnern, dass die Sicherheit im Motorsport oberste Priorität hat – insbesondere bei der Platzierung von Personen/Publikum entlang der Strecke. Es liegt in der Natur der Sache, dass für Medienschaffende und Fotografen Sonderregelungen gelten. Dennoch müssen auch sie die Anweisungen der Streckenkommissare und der Rennleitung strikt befolgen – zum Schutz der Teilnehmenden und zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Das Tragen einer Medienweste von Auto Sport Schweiz oder des lokalen Veranstalters ist kein Freipass, um sich (wie auf dem angehängten Bild zu sehen) direkt an den Streckenrand zu legen. Bei einem Unfall ist nicht nur der betroffene Fotograf der Leidtragende; ein solcher Vorfall hat einschneidende Auswirkungen auf den gesamten Schweizer Motorsport – ganz zu schweigen von der psychischen Belastung für die involvierten Fahrerinnen und Fahrer.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und das Einhalten der allgemein gültigen Regeln für ein sicheres und gutes Miteinander an der Rennstrecke.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch hier www.motorsport.ch (https://motorsport.ch/de/verband/kurse-sicherheit)!
Die Geschäftsstelle von Auto Sport Schweiz wird in den kommenden Tagen wie folgt zu erreichen sein:
Montag (Pfingstmontag), 25.05.2026, geschlossen
Ab Dienstag, 26. Mai 2026 stehen wir Ihnen zu den üblichen Büroöffnungszeiten jederzeit gerne wieder zur Verfügung.
Auto Sport Schweiz
Nach jahrelangen Diskussionen ist es endlich soweit: Gemäss Bundesrat sind Rundstreckenrennen in der Schweiz ab dem 1. Juli 2026 unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen.
2022 hat der Ständerat nach jahrelangem Hin und Her die Vorlage zur Überarbeitung des Strassenverkehrsgesetzes mit 27:15 Stimmen gutgeheissen. Nun, fast vier Jahre später, wurden auch die Detailregelungen in der Verkehrsregelverordnung angepasst. Das bedeutet: Gemäss Bundesrat sind Rundstreckenrennen in der Schweiz ab dem 1. Juli 2026 unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen. Die entsprechenden Bewilligungen liegen bei den Kantonen, welche insbesondere die Sicherheitsstandards sowie die Anforderungen des Umweltschutzes zu berücksichtigen haben.
Den ersten Versuch, das Rundstreckenverbot in der Schweiz aufzuheben, nahm im Jahr 2003 Alt-Nationalrat Ulrich Giezendanner. Seine parlamentarische Initiative scheiterte aber am Veto des Ständerats. Das Thema beschäftigte aber weiter. 2010 war es dann Alt-Nationalrat Walter Wobmann, der einen zweiten Anlauf. In der parlamentarischen Initiative «Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen in der Schweiz» verlangte er, das Strassenverkehrsgesetz so anzupassen, dass das Verbot öffentlicher Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen wieder erlaubt sei.
In seiner Begründung hielt Wobmann damals fest, dass sich sowohl die Sicherheitsmassnahmen im Allgemeinen wie auch die Technologie der Fahrzeuge massiv verbessert habe. Ausserdem fügte er an, dass das Verbot zur Folge habe, dass Schweizer Motorsportler für Trainings- und Rennzwecke jährlich Tausende Kilometer zurücklegen müssen, weil die Schweiz keine eigene Rundstrecke besitzt. Aber auch Kurse zur Förderung der Fahrzeugbeherrschung oder Testfahrten mit speziellen Auto- bzw. Motorradmodellen, welche sich nur auf einer vollwertigen Rennstrecke durchführen lassen, müssen im umliegenden Ausland durchgeführt werden. Dies sei, so Wobmann damals, neben der Diskriminierung einer Sportart und ihrer Zehntausenden von einheimischen Fans sowohl ökologisch wie auch volkwirtschaftlich ein Unsinn.
Zum geschichtlichen Hintergrund: Das Verbot für Rundstreckenrennen in der Schweiz ist nach dem schweren Le-Mans-Unfall 1955, bei dem 84 Menschen starben, in Kraft getreten. Für die Rennen der Formel E in Zürich 2018 und Bern 2019 wurden Sondergenehmigungen gesprochen. Auch andere Staaten hatten schon ähnliche Verbote in ihrer Verfassung. In Norwegen beispielsweise galt nach einem Unfall bei einer Rallye ein Verbot für selbige von 1972 bis 1984. Auch Israel kannte ein Verbot von Rundstreckenrennen. Allerdings erst in den 1990er-Jahren. Dieses ist 2011 gefallen. Und auch der Freistaat Preussen hatte 1929 nach schweren Unfällen ein Verbot eingeführt. Dieses wurde aber schon im Jahr darauf wieder gelockert.
Die Geschäftsstelle von Auto Sport Schweiz wird in den kommenden Tagen wie folgt zu erreichen sein:
Mittwoch, 13.05.2026, bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 14.05.2026, geschlossen
Freitag, 15.05.2026, geschlossen
Ab Montag, 18.05.2026 stehen wir Ihnen zu den üblichen Büroöffnungszeiten jederzeit gerne wieder zur Verfügung.
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