Das seit 1955 geltende Rundstreckenverbot in der Schweiz ist per 1. Juli 2026 offiziell Geschichte. Die Geschäftsführung von Auto Sport Schweiz hat an ihrer Sitzung vom 9. Juli 2026 eine erste Machbarkeitsstudie für eine Schweizer Rennstrecke geprüft und blickt der Thematik positiv, aber realistisch entgegen.
Die gesetzliche Grundlage für diesen historischen Schritt geht auf einen Parlamentsentscheid aus dem Jahr 2022 zurück, der nun per Anfang Juli 2026 formell im Strassenverkehrsgesetz verankert wurde. Vor diesem Hintergrund hatte die Geschäftsführung von Auto Sport Schweiz im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese untersucht den Bau einer permanenten Rundstrecke sowie die Durchführung eines Formel-1-Rennens in der Schweiz mit einem Zeithorizont ab dem Jahr 2036+.
Herausforderungen für ein Formel-1-Projekt
An ihrer jüngsten Sitzung vom 9. Juli 2026 hat die Geschäftsführung die Ergebnisse dieser Studie analysiert. Der Verband steht einem solchen Grossprojekt grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Gleichzeitig betont die Geschäftsführung jedoch die enormen politischen und wirtschaftlichen Hürden. Die Realisierung eines derart kostenintensiven Formel-1-Projekts durch einen privaten Promotor gilt als äusserst anspruchsvoll.
Zudem müssten hierfür das Formula One Management (FOM) und die Fédération Internationale de l’Automobile (FIA) entsprechendes Interesse signalisieren. Dies erweist sich in einer Zeit, in der europäische Austragungsorte im Formel-1-Kalender keine Priorität geniessen, als zusätzliche Herausforderung.
Fokus auf vielseitige Nutzung und Verkehrssicherheit
Gänzlich unabhängig von der Formel 1 beurteilt die Geschäftsführung den Bau einer Schweizer Rundstrecke unter einem anderen Aspekt als äusserst sinnvoll: Eine solche Anlage soll neben dem Rennsport zu grossen Teilen für die nationale Verkehrssicherheit genutzt werden. Geplant sind Einsatzmöglichkeiten für Fahrkurse, Weiterbildungen sowie Schulungen aller Verkehrsteilnehmer.
Auto Sport Schweiz wird die Entwicklung rund um das Thema Rundstrecke weiterhin eng und aktiv verfolgen. Potenzielle Initianten und Investoren werden im Rahmen der verbandsrechtlichen Möglichkeiten vollumfänglich bei ihren Bestrebungen unterstützt.
Aufgrund eines technischen Fehlers sind die NSK-Mitteilungen im kürzlich erschienen ASS-Magazin (Ausgabe Juni 2026) «verloren» gegangen. Wir entschuldigen uns für diesen «Fauxpas» und werden die Mitteilungen in Heft 03/2026, das Mitte September erscheint, nachliefern. Der Vollständigkeit halber haben wir Ihnen die NSK-Mitteilungen als PDF an diese Nachricht angeheftet (siehe unten).
Die wichtigste Meldung aus den aktuellen NSK-Mitteilungen betrifft Fahrer/Besitzer von Autos der Gruppe E2-SS. Dort sind Fahrzeuge, die vor dem 1.1.2016 gebaut wurden, gemäss Artikel 277 des Anhang J 2025 weiterhin zugelassen.
In diesen Tagen erscheint das neue Magazin von Auto Sport Schweiz. Wie immer mit einem bunten Mix aus Geschichten rund um den Schweizer Motorsport. Im Zentrum der Aufmacherstory steht diesmal die Frage: Was kommt nach dem Kart? Ohne Anspruch auf Vollständigkeit haben haben wir versucht, die Möglichkeiten für junge Nachwuchsfahrer und -fahrerinnen aufzuzeichnen.
Wir waren für die zweite Ausgabe des Jahres aber auch noch bei einem (im positiven Sinne) «Rennverrückten» zu Besuch, haben beim Les Rangiers Memorial vorbeigeschaut und bei Jubilar Marcel Fässler nachgefragt, was er denn seit seinem Rücktritt 2021 so macht…
Für Abwechslung ist jedenfalls gesorgt. Wir wünschen viel Spass bei der Lektüre. Das nächste Magazin erscheint Mitte September.
Für all die, die das Magazin von Auto Sport Schweiz nicht erhalten, es aber gerne abonnieren würden: Das Jahresabo (4 Ausgaben) kostet 30.- CHF (inkl. Porto). Mehr Infos unter info@motorsport.ch
Wir haben in dieser Saison bereits mehrmals festgestellt, dass sich verschiedene Medienvertreterinnen und Medienvertreter während den Veranstaltungen nicht an die Vorgaben bezüglich Platzierungen an der Rennstrecke (gesperrte Zonen) halten. Zuletzt war es augenscheinlich am letzten Wochenende während der Rallye du Chablais der Fall, so dass sich diverse Fotografinnen und Fotografen in gefährlichen Zonen aufgehalten haben.
Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle höflich daran erinnern, dass die Sicherheit im Motorsport oberste Priorität hat – insbesondere bei der Platzierung von Personen/Publikum entlang der Strecke. Es liegt in der Natur der Sache, dass für Medienschaffende und Fotografen Sonderregelungen gelten. Dennoch müssen auch sie die Anweisungen der Streckenkommissare und der Rennleitung strikt befolgen – zum Schutz der Teilnehmenden und zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Das Tragen einer Medienweste von Auto Sport Schweiz oder des lokalen Veranstalters ist kein Freipass, um sich (wie auf dem angehängten Bild zu sehen) direkt an den Streckenrand zu legen. Bei einem Unfall ist nicht nur der betroffene Fotograf der Leidtragende; ein solcher Vorfall hat einschneidende Auswirkungen auf den gesamten Schweizer Motorsport – ganz zu schweigen von der psychischen Belastung für die involvierten Fahrerinnen und Fahrer.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und das Einhalten der allgemein gültigen Regeln für ein sicheres und gutes Miteinander an der Rennstrecke.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch hier www.motorsport.ch (https://motorsport.ch/de/verband/kurse-sicherheit)!
Die Geschäftsstelle von Auto Sport Schweiz wird in den kommenden Tagen wie folgt zu erreichen sein:
Montag (Pfingstmontag), 25.05.2026, geschlossen
Ab Dienstag, 26. Mai 2026 stehen wir Ihnen zu den üblichen Büroöffnungszeiten jederzeit gerne wieder zur Verfügung.
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